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Frage geschrieben am 11.04.2008 13:05:00

Drohung - Nötigung - Beleidigung?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2490
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 45 weitere Antworten zum Thema Nötigung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen Monaten werde ich von zwei Familienmitgliedern für deren schlechte finanzielle Situation verantwortlich gemacht.
Dabei habe ich mir nichts vorzuwerfen, da ich geliehenes Geld immer zurückbezahlt habe.
Ein Familienmitglied hat diese Situation selbst herbei geführt und sucht nun einen Schuldigen, um die eigene Haut zu retten und gibt nun mir die Schuld.
Ich erhalte ständig per Telefon, Handy, E-mail, Brief, etc, in denen ich beleidigt und aufgefordert werde, irgendwelche Summen zu bezahlen.
Sogar meine Familie wird belästigt erhält ständig diese Anrufe zu unchristlichen Uhrzeiten und es werden Unwahrheiten über mich verbreitet, bzw. "schmutzige Wäsche gewaschen" Ein Mitglied meiner Familie ist sogar als Lügner bezeichnet worden,als es die Wahrheit aufgedeckt hat.
Zuletzt erhielt ich mehrmals die Drohung, wenn ich nicht die Summe X sofort bezahle, dann werden sie an meinen Arbeitgeber schreiben. Da ich selsbständig bin, könnte ein Wahrmachen dieser Androhung meine berufliche Existenz zerstören.
Ich habe mich bereits an einen Anwalt gewendet,um die Sache von Grund auf klären zu lassen und eine Unterlassungsverfügung aufsetzten zu lassen. Doch ist der Anwalt leider gerade nicht da.
Soll ich nun zur Polizei gehen oder was kann ich tun? Hier ist nun schneller Handlungsbedarf wichtig.
Meine Familie und ich sind auch schon nervlich angeschlagen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 11.4.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 11.04.2008 14:08:34
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, bei jeder Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Dies ist sowohl schriftlich als auch mündlich möglich. Kosten fallen hierfür nicht an.
Allerdings sollten Sie verschiedene Aspekte in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Angesichts des anstehenden Wochenendes gehe ich nicht davon aus, dass eine Strafanzeige sofort zum gewünschten Erfolg führen wird.
Auf Grund der unter Umständen weit reichenden Konsequenzen einer Strafanzeige gerade im familiären Bereich sollten Sie deshalb nochmals erwägen, ob vorliegend nicht der Weg einer Unterlassungserklärung und/ oder das Beantragen einer einstweiligen Verfügung der bessere und im Übrigen auch schnellere (!) Weg ist.
Dahingehend wäre ein weiteres Argument für die zweite Vorgehensweise, dass Sie ausweislich Ihrer Schilderung bereits einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt haben.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

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