Frage geschrieben am 02.02.2010 17:19:33
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Drohende Stromsperre - Hausverbot?
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2319Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich wende mich mit einem recht ernsten Problem an Sie, um nicht noch mehr zu bekommen durch ein etwaiges Fehlverhalten meinerseits.
Im Moment befindet sich meine Familie durch Kurzarbeit in einer problematischen finanziellen Situation. Inklusive Stromnachzahlung sind auch beim Energieversorger STromschulden in Höhe von ca. 1000 Euro aufgelaufen.
Letzten Mittwoch war nun der STromabsteller hier und hat mir geraten, mich mit der Arge in Verbindung zu setzen, evtl. noch der Caritas oder ähnliches, um das Geld aufzutreiben. Er setzte mir eine Frist bis morgen.
JEtzt ist es so, dass ich nächste Woche das Geld auch selbst aufbringen könnte. Mit dem Lohn am 10. kommt auch eine Lohnnachzahlung und auch die Steuererstattung wurde mir vom Finanzamt für Anfang/Mitte nächster Woche angekündigt.
Einen Antrag bei der ARge habe ich gestellt, doch die Bearbeitung dauert. Nun hat mir der Mitarbeiter dort gesagt "Unter uns: Erteilen Sie den Stadtwerken Hausverbot. Dann muss von dort erst einmal eine Einstweilige Verfügung erwirkt werden. Nächste Woche zahlen Sie die Schulden und gut ist. Sie brauchen doch im Prinzip nur noch ein bißchen Zeit, die können Sie so bekommen, wenn die Mitarbeiter dort sich so stur stellen."
Geht das wirklich so 'einfach'? Auf eine nochmalige Fristverlängerung lassen die Stadtwerke sich nicht ein, auch wenn es nur um eine weitere Woche geht und ich ja belegen könnte, dass dann Geld kommt. Kann ich also - per Fax oder Mail - Hausverbot erteilen ohne Ärger zu bekommen? Nicht, dass ich mich irgendwie strafbar mache oder so. Wir bewohnen ein Einfamilienhaus, ist unser Eigentum.
Danke schonmal!
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 2.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 02.02.2010 17:45:37
grundsätzlich steht es Ihnen frei, den Stadtwerken Hausverbot zu erteilen. (Hausverbot sollten Sie grundsätzlich schriftlich erteilen bzw. den Stadtwerkemonteuren die Tür nicht öffnen)
Dies sollten Sie allerdings erst kurz vor dem anberaumten Termin machen, da die Stadtwerke für diesen Fall einen richterlichen Beschluss beantragen werden/können.
Wenn dieser vorliegt werden die Stadtwerke mithilfe eines Gerichtsvollziehers u. Schlüsseldienstes in Ihr Haus "eindringen" und den Strom abstellen.
Die durch diese Maßnahme zustätzlich entstehenden Kosten werden Ihnen dann in Rechnung gestellt. Wie schnell dieser gerichtliche Beschluss erwirkt werden kann hängt von den Stadtwerken bzw. dem Gericht ab. Die Vollstreckung dauert dann in der Regel wenige Tage.
Für den Fall des Hausverbots sollten Sie den Stadtwerken unverzüglich anzeigen, dass Sie in Kürze wieder zahlungsfähig sind und evtl. eine Verpfändung Ihrer Steuerrückzahlung bzw. Ihrer Gehaltsnachzahlung anbieten.
Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.02.2010 18:31:36
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bauer,
vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Ich habe inzwischen auch einen - wenn auch kleinen - Teilbetrag online an die Stadtwerke überwiesen. Morgen werde ich dem Sachbearbeiter ein Fax schicken, ihm die Lage noch einmal erklären, den Beleg über die Teilzahlung beifügen und gleichzeitig Hausverbot erteilen.
Vielleicht zeigt sich der Herr so kulant und wartet mit der Beantragung der einstweiligen Verfügung bis zum kommenden Mittwoch, bis zu diesem Zeitpunkt habe ich zugesagt, die Restzahlung direkt in der Geschäftsstelle in bar vorzunehmen.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bauer,
vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Ich habe inzwischen auch einen - wenn auch kleinen - Teilbetrag online an die Stadtwerke überwiesen. Morgen werde ich dem Sachbearbeiter ein Fax schicken, ihm die Lage noch einmal erklären, den Beleg über die Teilzahlung beifügen und gleichzeitig Hausverbot erteilen.
Vielleicht zeigt sich der Herr so kulant und wartet mit der Beantragung der einstweiligen Verfügung bis zum kommenden Mittwoch, bis zu diesem Zeitpunkt habe ich zugesagt, die Restzahlung direkt in der Geschäftsstelle in bar vorzunehmen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.02.2010 20:42:13
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der gütlichen außergerichtlichen Einigung mit den Stadtwerken.
Ich gehe aufgrund Ihrer Nachfrage davon aus, dass Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet ist.
Sollten wider Erwarten noch Fragen offen sein, so bitte ich höflichst um Kontaktaufnahme per Email.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der gütlichen außergerichtlichen Einigung mit den Stadtwerken.
Ich gehe aufgrund Ihrer Nachfrage davon aus, dass Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet ist.
Sollten wider Erwarten noch Fragen offen sein, so bitte ich höflichst um Kontaktaufnahme per Email.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer
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