Drohende Insolvenz des Bauträgers/Bitte um Handlungsempfehlungen
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Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
unser Haus befindet sich ca. vier Wochen vor der Fertigstellung. 94 Prozent des Kaufpreises wurden gezahlt, u.a. leider auch die Schlussrate in Höhe von 6750 Euro. Was diese angeht, waren wir zu naiv. Sie sollte auf einem von einem Wirtschaftsprüfer verwalteten Konto liegen. Im Nachhinein haben wir aber festgestellt, dass es sich dabei um genau das Konto handelt, auf das wir auch die anderen Abschlagszahlungen an die Bau-Firma überwiesen haben.
Als Zahlung unsererseits steht nur noch die Rate 9 (von insgesamt 11) in Höhe von 13500 Euro aus. Diese ist vom Bauträger explizit mit „Fertigstellung Fassadenputz" beschrieben, und es könnte sein, dass witterungsbedingt in ein bis zwei Wochen verputzt wird, und diese Rate dann fällig würde. Dann wäre – ausgenommen eine Bemusterungs-Aufpreis-Summe in Höhe von 3741 Euro, die wir zurzeit zurückhalten – das komplette Haus bezahlt.
Wir reden also insgesamt über 17241 Euro, die wir (noch) nicht an den Bauträger gezahlt haben. Für diese Summe könnten wir die ausstehenden Arbeiten (Elektro- und Sanitär-Feininstallation; Außenputz; Anschluss der Heizungsanlage an die Erdwärmekabel; Absturzsicherungen; Innentüren; Keramik, Armaturen) in etwa selbst vergeben. Allerdings wissen wir nicht, wie wir uns verhalten sollen, denn:
Wir wissen bislang nur von den Handwerkern Bescheid über die angebliche finanzielle Schieflage. Sowohl der Elektroinstallateur als auch unser Heizungs-Sanitär-Keramik-Mensch (und viel mehr Leute müssen bei uns nicht mehr eingreifen) weigern sich, die Arbeiten fortzusetzen, weil die Außenstände unseres Bauträgers nicht beglichen wurden. Sie sagen offiziell nur: "Alleine Ihr Bauträger entscheidet, ob und wann es bei Ihnen weitergeht." Inoffiziell gehen sie allerdings von einer nahenden Insolvenz aus.
Anmerkung am Rande: Wir haben am 26. September 2011 mit den Bauarbeiten begonnen. Garantiert wurde uns laut Vertrag eine Bauzeit von vier Monaten plus drei Wochen Betriebsferien plus Schlechtwetterphasen. Insofern würde frühestens Ende März ein Verzug eintreten. Ab April wären wir allerdings obdachlos.
Inzwischen wissen wir, dass einigen anderen Bauherren von Seiten des Bauträgers Auflösungsverträge angeboten wurden. Ich habe da allerdings meine Bedenken, weil ich gehört habe, ein möglicher Insolvenzverwalter könnte diese später anfechten mit der Begründung, wir hätten zum Zeitpunkt der Unterschrift von der bevorstehenden Insolvenz gewusst. Und wir wollen natürlich nicht doppelt zahlen. Die ausstehenden Arbeiten einfach selbst vergeben können wir offenbar auch nicht, weil das Unternehmen (oder der Insolvenzverwalter) letztlich auf Einhaltung des Vertrages pochen könnte, oder?
Uns stellt sich nun die Frage, wie wir weiter verfahren sollen. Und insbesondere auch die, ob, unter welchen Umständen und wie wir laut BGB die noch zu erbringenden Teilleistungen aus dem Bau-Vertrag (die uns die Handwerker ja auflisten würden) sofort kündigen und besagte Arbeiten selbst ausschreiben könnten. Außerdem haben wir Angst, dass die Handwerker ihre verbauten Teile (Erdwärmepumpe, Badewanne, etc.) aus dem Haus entfernen können, denn diese Herren haben alle einen Schlüssel. Sollen/Dürfen wir die Schlösser also austauschen? Und dürfen wir auch nach Fertigstellung des Außenputzes die besagte 9. Rate mit Verweis auf noch nicht verrichtete Arbeiten einbehalten? Denn sonst wäre das Haus ja zu 100 Prozent bezahlt.
Danke für Ihre Antwort und Beste Grüße
Insolvenz









