Frage geschrieben am 07.02.2010 20:36:20
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Drogenbesitz und Handel
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1972Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Bei einer Hausdurchsuchung wurden weitere ca 200 gramm Marihuana gefunden..
bei der Menge wahrscheinlich zum weiterverkauf... evtl steckt er auch in einer Bande..
ein Drogenschnelltest und Blutentnahme erbrachte ein positives Ergebniss...
bereits in der Vergangenheit war er auffällig geworden durch positve Blutentnahme auf Anphetamin am Steuer und er trug 0,2 gramm Speed-Crystel bei sich...
zur Zeit sitzt er in Untersuchungshaft...
meine Fragen sind:
-wie lange wird er wohl in Untersuchungshaft sitzen?
- mit welcher Strafe muss er rechnen?
auch Schätzungen helfen mir schon weiter, möchte mich auf irgendwas einstellen können da wir vor 3 Wochen Eltern geworden sind und ich jetzt ziemlich am ende bin da ich mir so garnicht vorstellen kann was ihn "uns" jetzt erwartet....
er hatte auch vor sich mit einem Freund selbstständig zu machen...
eigentlich hat er ein sehr soziales geregeltes leben....
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Diese Antwort ist vom 7.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 07.02.2010 21:09:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 397
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1.
Die Dauer der Untersuchungshaft hängt von den weiteren Ermittlungsergebnissen ab und kann bis zur Hauptverhandlung andauern. Unter Umständen kann aber bei Anordnung der Untersuchungshaft diese ausgesetzt werden; § 116 StPO.
2.
Bei Ihrem Freund kommt eine Strafbarkeit wegen der Einfuhr und Handel von Drogen gem. § 29 BtMG in Betracht. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. Bei nicht geringen Mengen nicht unter einem Jahr; § 29 a BtMG und als Mitglied einer Bande nicht unter zwei Jahren; § 30 BtMG.
Aufgrund der Anordnung der Untersuchungshaft würde ich an Ihrer Stelle mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen. Wie hoch diese letztendlich ausfällt, hängt von den konkreten Umständen und etwaigen Vorverurteilungen und der Sozialprognose ab.
3.
Ich kann Ihnen bzw Ihrem Freund daher nur dringend raten einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Dieser kann zunächst Akteneinsicht nehmen und versuchen die Untersuchungshaft zu auszusetzen. Desweiteren kann idR durch einen Rechtsanwalt ein günstigeres Urteil erreicht werden.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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