ich bin letztes Jahr von Zivilfahndern auf einem Festival in Thüringen mit 0.2g Speed 2 Extasy pillen 0,6 g mariuhana und 0.2g Haschisch erwischt worden. Mache das mit der chemie nur 1-2 mal im Jahr und rauchen tue ich auch nur ca. 2 mal pro Monat.
Habe jetzt ein Schreiben vom Gericht bekommen das ich deswegen zu 30 Tagessätzen von 50€ bestraft werden soll.
Die Drogen wurden in meinem Auto gefunden und ich habe zunächst auch angegeben das es meine waren. Es waren aber auch die von meiner Freundin.
Die Frage ist was kann ausser der 1500€ noch auf mich zu kommen? Muss ich definitiv mit einer MPU rechnen? Wie kann ich diese Kosten so gering wie möglich halten? Muss ich den Führerschein auch abgeben?
Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Ist das Strafmass zu hoch?
VG
Antwort geschrieben am 31.01.2012 01:18:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 128
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gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.
Die Strafe ist, basierend auf einem Einkommen von mind. 1.500 EUR netto im Monat, als durchschnittlich anzusehen. Man könnte über einen Einspruch zwar noch versuchen, eine Einstellung zu erreichen. Eine Garantie gibt es hierfür jedoch nicht. Ferner besteht, bei ungünstigen Angaben, das Risiko der Verböserung oder weitreichender Folgen für die Fahrerlaubnis, so dass dieser Schritt gut überlegt sein sollte.
Sie müssen bereits jetzt von Seiten der Führerscheinstelle zumindest mit der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Abklärung Ihrer Konsumform rechnen. Eine MPU ist zum jetzigen Zeitpunkt, mangels Bezug zum Straßenverkehr, nicht angezeigt.
Sollten Sie allerdings bei der Polizei den Konsum harter Drogen eingeräumt haben, reicht diese Einlassung für die unmittelbare Entziehung der Fahrerlaubnis aus, da Ihre Fahreignung nicht mehr gegeben wäre. Eine Neuerteilung könnte dann erst nach Vorlage einer positiven MPU erfolgen, wobei Sie, um diese zu erhalten, zunächst eine einjährige Abstinenz nachweisen müssten. Vorher wäre eine MPU nicht zu bestehen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion für Ergänzungen bzw. die weitergehende Vertretung im Rahmen einer Mandatserteilung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
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