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Frage geschrieben am 06.11.2009 16:31:45

Drogenbesitz - Welche Sanktionen habe ich zu erwarten?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1813
Im Juni letzten Jahres wurde bei mir als Beifahrerin bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein Drogenschnelltest durchgeführt, da der Fahrer des Wagens Drogen konsumiert hatte wurde auch ich überprüft. Bluttest wurde nicht gemacht.
Der Test fiel positiv auf Cannabiskonsum aus. Es wurde kein Besitz festgestellt.
Der Staatsanwalt lies die Anzeige fallen (Ersttäter). Von der Führerscheinstelle bekam ich einen Brief dass ich bei weiterer Auffälligkeit mit einer kostenpflichtigen Überprüfung meiner Fahrtüchtigkeit rechnen müsse.

Im September diesen Jahres wurde in einer zivilen Kontrolle (zu Fuß) bei mir 0,3g Speed sichergestellt. Es wurde Besitz festgestellt aber kein Konsum, da kein Schnelltest durchgeführt wurde.
In der Wache wurde ich nach vorherigen Auffälligkeiten gefragt, ich gab den Konsum im Sommer letzten Jahres an. Die Beamten suchten nach dem Vorfall, konnten jedoch nichts in ihrer Datenbank darüber finden. Ich habe keine Aussage zum Erwerb oder Konsum gemacht.

Nun würde ich gerne wissen welche Geldstrafe mich erwartet?
Was für Auswirkungen hat das auf meinen Führerschein?
Die Beamten haben Besitz festgestellt, aber keinen Konsum, schließlich können sie mir den nicht nachweisen, da kein Test gemacht wurde u. ich keine Aussage dazu gemacht habe.

Gibt es die Möglichkeit mit freiwilligen Drogentest den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern?


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