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Frage geschrieben am 01.12.2010 12:59:27

Dringende Fragen wegen Sportsponsorenvertrag

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1004
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben für unser Motorsportteam einen Sportsponsorenvertrag mit einem Öllieferanten gesclossen in dem uns ein Materialsponsering von Öl und Pflegemittel zugesagt wurde.

Die Ware haben wir erhalten. Wir sollten Bilder schicken wo man die Anbringung der Aufkleber sieht. Dies ist drch die Arbeit und dem verletzungspech unserer fahrers in Vergessenheit geraten. Der Lieferant hat uns einige Male angerufen das wir neues Öl bei im bestellen. Im vertrag war vereinbart das wir Öl nachkaufen wenn die Sponorenware aufgebraucht ist. Durch das Verletzungspech unseres Fahrers ist die Sponsorenware noch nicht aufgebraucht. Es wurde keine Mindestabnahmemenge im Vertrag vereinbart was nachgekauft werden muss sondern nur der passus wenn die Sponsorenware aufgebraucht ist.

Ausserdem wurden uns Sponsorenmützen zugesichert im Vertrag die ich nicht erhalten habe.

Nun wurde uns die Spnsorenware in Rechnung (die wir auch pünktlich bezahlt haben) gestellt, ausser dem eine hohe Vertragsstrafe.

Nun meine Frage:

Durch die Bezahlung ist es ja auch keine Sponsorenware mehr, müssen wir die Vertragsstrafe bezahlen??

Ich würde mich freuen eine Antwort zu erhalten.


Antwort geschrieben am 01.12.2010 14:57:09
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Ihr Sponsor hat den Vertrag mit Ihnen (Ihrem Team) gekündigt. Wurde die Kündigung nicht ausdrücklich erklärt, so ist doch in der Rechnungsstellung für die Sponsorenware eine Kündigung durch schlüssiges Verhalten zu sehen. Nach Ihrer Schilderung kamen Sie trotz mehrfacher Aufforderung durch den Sponsor Ihren Pflichten aus dem Sponsorenvertrag nicht nach, so daß die Kündigung wohl auch zu Recht erfolgte.

Ihre Frage, ob die Vertragsstrafe zu zahlen ist, kann ohne weitere Angaben nicht eindeutig beantwortet werden. Zunächst wäre zu klären, ob die Vertragsstrafe dem Grunde und der geforderten Höhe nach wirksam vereinbart wurde. Weiterhin wäre wichtig zu wissen, für welche Vertragsverletzung die Strafe zu zahlen sein soll.
Zur Übermittlung der entsprechenden Informationen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Alternativ können Sie mir den Vertrag auch gerne per E-Mail übersenden.

Daß Sie letztendlich die Sponsorenware bezahlt haben, führt allerdings nicht zum Wegfall Ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe, wenn eine solche Pflicht tatsächlich besteht.

Für Rückfragen oder eine etwaige Interessenvertretung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt



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mail: kanzlei@anwalt-mv.de

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