ist der Direktor einer kommunalen Musikschule (Eigenbetrieb) berechtigt, mir als Elternteil eines seiner Schüler ohne oder mit falscher Begründung unbefristetes Hausverbot zu erteilen?
Überwiegt hier das Hausrecht oder das öffentliche Interesse (mein Recht und das meines Kindes, Unterricht bzw. die öffentlichen Veranstaltungen in diesem Haus wahrzunehmen)?
Womit muss ich schlimmstenfalls rechnen, wenn ich das nun mittlerweile 2 Jahre alte Hausverbot ignoriere?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort!
