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Frage geschrieben am 27.10.2009 17:10:07

Dringend Eintrag bei Google löschen lassen

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4152
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo,

Seit einiger Zeit befindet sich im Netz eine Website auf welcher ich beleidfigt werde und mein Name und Telefonnummer sowie weitere persönliche Dinge geschrieben werden.

Ich habe Google via https://www.google.com/webmasters/tools/removals?hl=de aufgefordert, diese Seite aus dem Index zu löschen damit sie beim Suchen nach meinem Namen nicht mehr auf Seite 2 auftaucht. Leider wurde meine Anfrage aber scheinbar ohne weitere Begründung abgelehnt, sie taucht nicht mehr bei "offene Fälle" oder anderswo auf und die Website ist auch weiterhin in den Suchergebnissen.

Ich suche nun einen Anwalt welcher dringend ein drohendes Fax an Google versendet und diese auffordert den Eintrag sofort aus dem Suchindex zu entfernen - ohne dass dieses Anwaltsschreiben, wie bei Google üblig, auf einer Liste erscheint. Normal ist es nämlich so das bei den Google Suchergebnissen hinterher ein Hinweis wie "Dieses Suchergebnis wurde aufgrund rechtlicher Gründe angepasst" oder ähnlich steht.

Idealerweise wäre es am besten wenn der Anwalt bereits Erfahrungen mit Google in dieser Beziehung hat und weiss wohin man sich wenden muss.

In dem hier genannten Honorar gehe ich bei Annahme der Frage davon aus dass der Versand des Faxes innert 3 Stunden nach Annahme & Kopie an mich veranlasst wird & den Fall dann falls nötig weiterbearbeitet (falls Google nicht reagiert). In dem Schreiben sollte in 1-2 Seiten auf die rechtliche Situation eingegangen werden & man kann auch gerne nachfragen weshalb Google auf meine eigene Beschwerde nicht aktiv wurde.

Details wie Link zur Seite, Suchergebnissen usw. gibt es dann per Mail.

Vielen Dank!


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 27.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 27.10.2009 17:30:28
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Wenn Sie auf der von Ihnen erwähnten Webseite in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, haben Sie einen Anspruch auf Entfernung der Beleidigung von der ursprünglichen Webseite.

Verweist der Eintrag bei Google auf eine rechtswidrige, weil persönlichkeitsverletzende Seite, haben Sie keinen Anspruch auf Entfernung des Eintrages bei Google, da Google nach einer Entscheidung des OLG Hamburg nicht als Mitstörer haftet (OLG Hamburg - Urteil vom 20.02.2007, 7 U 126/06)

Zudem wird der Eintrag, wenn er auf der Ursprungswebseite nicht entfernt wird, in Kürze auch wieder bei Google erscheinen, wenn die Webseite das nächste Mal automatisch von Google indexiert wird.

Letztlich muss also der Originaleintrag entfernt werden, um die Störung zu beenden.

Ich bin aber trotzdem gerne bereit, ein entsprechendes Fax an Google Deutschland zu versenden, in dem ich Google auffordere, den Eintrag zu löschen.

Reagiert Google nicht, haben Sie aber keine rechtliche Möglichkeit, dagegen vorzugehen und eine Löschung zu erzwingen.

Lassen Sie mir dazu die notwendigen Informationen bitte per E-Mail an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> zukommen.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.10.2009 17:50:26

Ok sende Ihnen die Infos gleich zu.

Das Problem ist dass der Betreiber der Website kein Impressum hat und der Anbieter (Hoster) ebenfalls bekannt ist als Spam-Versender etc. Die Website ist weit weg von EU gehosted und demnach interessiert es den Hoster dort auch nicht.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.10.2009 18:47:11

Vielen Dank für die Übersendung der Daten. Mein Fax an Google habe ich Ihnen als PDF in Kopie zugeleitet - nun heißt es abwarten, ob Google dem Löschungsverlangen nachkommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Dringend Eintrag bei Google löschen lassen | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2009-10-27
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