Doppelzahlung des Insolvenzverwalters
| 08.02.2011 21:43 |
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Insolvenzrecht
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Rechtsanwalt Dennis Meivogel
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Einschätzung des nachstehenden Sachverhaltes:
Einer unserer Kunden hat im August 2010 eine neue Firma gegründet und uns mit einem Auftragsvolumen von ca. 6.000 € monatlich bedacht. Die Leistungen wurden im Gutschriftsverfahren abgerechnet und durch Zahlung des Auftraggebers abgerechnet. Bereits die zweite Gutschrift wurde zwar erstellt, aber nicht beglichen. Ein kurzfristiger Zahlungstermin wurde mehrfach avisiert. Am 08.11.2010 hat das Unternehmen Insolvenzantrag gestellt, dadurch sind die Leistungen September, Oktober und teilweise November vakant geworden. Der eingesetzte Insolvenzverwalter hat den Geschäftsbetrieb des Unternehmens bis zum 31.12.2010 aufrecht erhalten, danach wurde die Geschäftstätigkeit eingestellt. Der Zahlungsgarantie ist der Insolvenzverwalter in voller Höhe nachgekommen, allerdngs wurde eine Rechnung doppelt angewiesen, wodurch sich eine Überzahlung von etwa 6.000 € ergab. Diese Summe wird nun sofort zurückgefordert. Gibt es eine rechtliche Handhabe (Aufrechnung oder ähnliches) aufgrund derer die Rückzahlung nicht erfolgen muss? Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es in dem genannten Verfahren zu einer teilweisen Gläubigerbevorzugung gekommen ist - dies erfolgte jedoch ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters. Uns wurde diese Behandlung verweigert unter dem Hinweis der von uns gezeichnete Vertrag sei nicht beim Auftraggeber eingegangen. Auf eben diesen Vertrag bezieht sich allerdings der Insolvenzverwalter, insofern ist der Kunde hier ohnehin unglaubwürdig.
Vielen Dank für eine Antwort.
Mfg
Lupus123









