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Frage geschrieben am 08.02.2012 18:16:02

Doppelte Staatsbürgerschaft durch nachträgl. autom. Einbürgerung eines Adoptivkinds

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € 55,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 439
Sowohl meine Mutter als auch mein leiblicher Vater sind deutsche Staatsbürger. Der Ehemann meiner Mutter ist US-amerikanischer Staatsbürger und hat mich 1998 in Deutschland adoptiert als ich zwölf Jahre alt war (gemeinsame Annahme als Kind gemäß §§ 1741 Abs.1, Abs.2 S. 2 BGB, 1754 BGB). Zwei Jahre später bin ich mit meinem Adoptivvater und meiner Mutter in die USA gezogen und mein Adoptivvater hat dort für mich eine Green Card beantragt. Während unseres USA-Aufenthalts wurde dort ein Gesetz erlassen: Child Citizenship Act von 2000 (INA Section 320: Automatic Acquisition of U.S. Citizenship for Children Born Outside of the United States and Residing Permanently in the United States ):
http://travel.state.gov/law/citizenship/citizenship_5200.html#2
http://www.uscis.gov/ilink/docView/SLB/HTML/SLB/0-0-0-1/0-0-0-29/0-0-0-9983.html

Wie ich dieses Gesetz verstehe, bin ich aus amerikanischer Sicht automatisch zum US-Staatsbürger geworden, weil ich zum Zeitpunkt, da das Gesetz in Kraft getreten ist, als Minderjähriger mit Aufenthaltsgenehmigung mit meinem amerikanischen Adoptivvater in den USA gewohnt habe. Das Datum, an dem das Gesetz in Kraft getreten ist, gilt aus Sicht der USA als Zeitpunkt, an dem ich die US-Staatsbürgerschaft automatisch bekommen habe.

Nun sind meine Fragen an Sie:

1. Habe ich ohne einen speziellen Antrag zu stellen, einfach weil ein anderes Land ein Gesetz verabschiedet, meine deutsche Staatsbürgerschaft verloren? Da ich bisher keine Kenntnis von diesem Gesetz hatte und mich die amerikanischen Behörden nicht darauf aufmerksam gemacht haben, habe ich bisher keinen Gebrauch von irgendwelchen Rechten eines US-Bürgers gemacht (nicht gewählt, keinen Pass beantragt) und bin in der Vergangenheit nur mit meiner Green Card in die USA eingereist.

2. Ich wohne derzeit in Deutschland und inzwischen ist meine Green Card abgelaufen, ich möchte aber wieder in die USA ziehen. Riskiere ich meine deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren, wenn ich unter Berufung auf INA Section 320 einen amerikanischen Pass oder ein Certificate of Citizenship beantrage? (Selbst wenn das aus Sicht der USA kein Antrag auf Staatsbürgerschaft darstellt, sondern eine Bestätigung meines ohnehin bestehenden Status)

Falls 2.) zutrifft: Wie kann ich verhindern, dass ich die deutsche Staatsbürgerschaft verliere, wenn ich einen amerikanischen Pass oder ein Certificate of Citizenship beantrage? Würde es mir bspw. nutzen, zu versuchen, jetzt eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, obwohl ich aus Sicht der USA längst US-Staatsbürger bin?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.


-- Einsatz geändert am 10.02.2012 09:11:54



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