Doppelte Nebenkosten wegen großer Wohnung
30.07.2012 16:31 |
Preis: 25,00 € |
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Preis: 25,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Simone Sperling
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Guten Tag,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und bewohnen dort die Dachgeschosswohnung. Diese Wohnung bestand vor ca. 20 Jahren aus 2 Einheiten und wurde seinerzeit zu einer großen Wohneinheit umgebaut. Es ist 1 Bad, 2 WC und 1 Küche vorhanden.
In der jetzigen Nebenkostenabrechnung ist mir aufgefallen, dass bei den umlagefähigen Kosten alle Kostenpunkte (Hausmeister, Aufzug, Müllgefäßgebühr, Gartenpflege, Material für Winterdienst... etc.) mit 2 der gesamten 111 Einheiten abgerechnet werden.
Unsere Vermieter haben das bislang nie bemängelt (sie mussten es auch nie bezahlen), auf Rückfrage bei der Hausverwaltung heißt es aber, die Wohnung bestand früher aus 2 Einheiten, daher auch alle Kosten doppelt (für beide Wohnungen eben).
Mir ist nicht ganz klar warum ich doppelt den Hausmeister bezahlen soll, den Aufzug und all die anderen Kosten. Wir verursachen nicht mehr Kosten, als wenn wir in einer kleineren Wohnung wohnen würden.
Darf die Hausverwaltung alle Kosten doppelt abrechnen? Die Teilungserklärung liegt mir leider nicht vor. Hinweis: Alle Kosten werden als Einheit und nicht nach Wohnfläche, MEA oder ähnliches aufgeteilt.
Trifft nicht Ihr Problem?
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