Doppelte Maklergebühr - Reduzierung aufgrund mangelhafter Leistung möglich?
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
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Als Verkäufer eines privaten Einfamilienhauses haben wir im Juni der Immobilienabteilung unserer Hausbank einen Makler-Alleinauftrag erteilt. Dieser hat eine Laufzeit von 6 Monaten und legt die Provision beim Kauf auf 3,57% fest. Im Vertrag ist angegeben, dass die Bank mit von ihr nachgewiesenen Interessenten eine Provision vereinbaren darf.
Die Bank hat für das Objekt ein Exposé erstellt und bewirbt es im Internet und durch Aushang in ihrer Filiale.
Es hat bereits 5 Interessentenbesuche gegeben, die durch die Bank vermittelt wurden. Ein Interessent hat sich selbständig gemeldet, da sich trotz mehrerer Versuche die Bank bei ihm nicht gemeldet hat. Als Verkäufer haben wir stets alle Besuchstermine ermöglicht und begleitet. Rückmeldungen zu den Besuchen erfolgten nie.
2 der Interessentenbesuche wurden durch die Bank terminiert, ein Makler der Bank hat daran jedoch nicht teilgenommen.
Einer dieser Interessenten hat sich 2 Tage später selbständig bei uns gemeldet und uns mitgeteilt, er wolle das Haus kaufen. Dabei erfuhren wir, dass er sich bereits seit drei Wochen bemühe, mit der Bank einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Er hat von der Bank per Post das Exposé erhalten und ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wird, dass die Bank ihm im Falle eines Abschlusses 3,57% Provision aus dem Verkaufspreis in Rechnung stellt.
Seit der Vereinbarung des Besichtigungstermins hat die Bank sich mit dem Interessenten nicht wieder in Verbindung gesetzt.
In einem zweiten Besuchstermin sind wir uns mit dem Interessenten handelseinig geworden, jedoch ist der Käufer nicht bereit der Bank für die Zusendung eines Exposés einen fast 5-stelligen Eurobetrag Provision zu zahlen.
Bei Abschluss des Maklerauftrags hat der zust. Mitarbeiter entgegen unserer Vorstellung vorgeschlagen, die hochwertige Einbauküche nicht in den Kaufpreis einzurechnen, diese jedoch im Exposé explizit erwähnt. Beim Käufer ist dadurch der Eindruck entstanden, diese sei im Kaufpreis enthalten.
Gemeinsam mit dem Käufer möchten wir nun versuchen, die Provisionsforderung der Bank von 2x 3,57% auf 1x 3,57% zu drücken.
Können wir uns darauf berufen, dass die erbrachten Leistungen magelhaft waren und die Tätigkeit des Maklers unvollständig war?
Leistung möglich? Maklergebühr








