Doppelte Haushaltsführung - eigener Hausstand bei Ledigen
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Steuerrecht
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Bitte um kompetente Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Verstehe die o.g. Rechtslage aktuell so:
Bis 2003 war es ledigen Angestellten möglich, Aufwendungen für Doppelte Haushaltsführung zeitlich begrenzt geltend zu machen. Seit 2004 gilt dies unbefristet. Verstärkt durch das Finanzamt abgeprüfte Voraussetzung ist seit 2004 ein eigener Hausstand des Angestellten, ein Zimmer bei den Eltern reicht grundsätzlich nicht mehr aus.
Nun sei die Situation tatsächlich wie folgt:
- häufige Heimfahrten des Angestellten,
- vielfältige soziale Kontakte in der Heimatstadt,
- Zimmer in der Wohnung der Eltern, keine abgeschlossene Wohnung,
- Eltern sind bereits etwas älter und bedürfen einer gewissen Betreuung und Kontrolle im Alltag (Rechnungsbearbeitung etc.),
- umfassendes Nutzungsrecht des Angestellten an Garten, Haus und Garage (Hobby, an Automobilen zu basteln) des Wohnhauses im Eigentum eines Elternteils,
- häufige Gesellschafterversammlungen einer GmbH, an der der Angestellte beteiligt ist, nahe der Heimatstadt zur regelmäßigen Leistungskontrolle des Geschäftsführers.
Nun die Fragen:
1. Gibt es eine tragfähige Argumentation, in dieser Situation die die Voraussetzungen zur Doppelten Haushaltsführung anerkannt zu bekommen? Wenn ja, wie wäre diese?
2. Gibt es Urteile, die eine solche Argumentation stützen (Bitte um Aktenzeichen der Urteile)?
3. Gibt es eine Möglichkeit, eine endgültige Entscheidung eines Finanzamtes herauszuzögern, bis zum Thema die neuesten Gerichtsentscheidungen (die ja sicher kommen) veröffentlicht werden?
Doppelte Haushaltsführung eigener








