Doppelte Haushaltsführung / Ausland
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Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
Guten Tag,
ich bin mit meiner Familie beruflich bedingt nach China verzogen. Nach einiger Zeit haben wir unsere Mietwohnung in Deutschland, über die wir eine doppelte HH-Führung begründeten, aufgegeben. Dadurch bin ich in Deutschland meines Erachtens nur noch beschränkt steuerpflichtig. Die Wohnung in China wird von meiner Firma finanziert.
1) Kann mir der Fiskus die Finanzierung der Wohnung in China durch meinen Arbeitgeber als geldwerten Vorteil anlasten (obwohl ich ohne Wohnsitz in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig bin, und damit Vergünstigungen im Ausland eigentlich nicht zu meinem steuerpflichtigen Einkommen gehören)?
2) Falls ja: Da die Mietkosten in China um ein Vielfaches höher liegen als meine Wohnung in Deutschland (sic!), und der geldwerte Vorteil somit erheblich scheint (richtig?), so ist es wahrscheinlich für mich günstiger, Voraussetzungen in Deutschland zu schaffen, die die doppelte HH-Führung wieder begründen, allein um den geldwerten Vorteil zu vermeiden. Was sind Mindestvoraussetzungen dafür, dass ich eine doppelte Haushaltsführen anführen kann / was muß man richtig machen? Z.B., reicht eine Meldebescheinigung der Stadt? Muß ich eine eigene Wohnung in Deutschland mieten? Falls ja, geht das auch zur Untermiete bei jemandem (Bekannte/Verwandte)? Was muß diese Wohnung mindestens kosten?
Es bleibt allerdings klar, dass mein Lebensmittelpunkt zusammen mit meiner Familie im Ausland ist, ein "hauswirtschaftliches" Leben in einer solchen "Zweitwohnung" in Deutschland wäre mir nicht möglich.
Besten Dank
Ausland Doppelte Haushaltsführung









