Frage geschrieben am 08.05.2007 20:01:00

Betreff: Doppelname als Familienname


Rechtsgebiet: Familienrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 2944
Mein Partner und ich möchten heiraten. Keiner von uns möchte seinen eigenen Nachnamen aufgeben und ausschließlich den Namen des Partners annehmen.
Gleichzeitig legen wir aber großen Wert darauf, unsere Zusammengehörigkeit durch einen gemeinsamen Namen zum Ausdruck zu bringen. Kurzum, unser größter Wunsch wäre ein Doppelname für uns beide.

Auch für spätere Kinder wäre es unser Wunsch, den Kindern sozusagen von "beiden Seiten" einen Namen mitzugeben, so dass also auch die Kinder den Doppelnamen erhalten sollen, und wir somit namentlich als eine Familie erkennbar wären, ohne dass die Kinder also nur den Nachnamen des Vaters oder der Mutter tragen würden, was unserer Meinung nach so aussähe, als wären es keine gemeinsamen Kinder.

Wir wissen, dass Doppelnamen als Familiennamen seit der Namensrechtsänderung 1998 eigentlich nicht mehr zulässig sein. Allerdings haben wir auch gehäuft gelesen, dass immer mehr Paare den Wunsch nach einem gemeinsamen Doppelnamen äußern, und man wohl offenbar darüber nachdenkt, ob dies nicht doch ermöglicht werden soll.
In diesem Zusammnhang fiel auch der Begriff "unechter Doppelname", und dass man evtl. auf die Gunst des Standesbeamten angewiesen sei.

Besteht die Möglichkeit, irgendwelche Maßnahmen oder Tricks zu ergreifen, die uns doch noch zu unserem gewünschten Doppelnamen, auch als Familiennamen, bringen könnten?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!


Antwort geschrieben am 08.05.2007 22:08:37
Rechtsanwältin Karin Plewe
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Sehr geehrte Fragestellerin,

leider muss ich Ihre Hoffnung enttäuschen. Bei der von Ihnen geschilderten Konstellation werden Sie Ihren Namenswunsch nicht verwirklichen können.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 gibt es zwar die Möglichkeit, dass Ehegatten denselben Doppelnamen führen und diesen auch an ihre Kinder weiter geben. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits einen Doppelnamen führt (z.B. aus einer Vorehe) und wenn die Ehegatten diesen Doppelnamen als neuen Ehenamen bestimmen. Eine Kombination aus Ihren beiden Geburtsnamen als Doppelname für Sie beide ist leider nicht möglich.

Es bestünde noch die Möglichkeit, bei der Eheschließung vorläufig keinen Ehenamen zu bestimmen und dies später nachzuholen, allerdings möchte ich Ihnen keine Hoffnung auf eine baldige Gesetzesänderung machen.

Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
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