Gleichzeitig legen wir aber großen Wert darauf, unsere Zusammengehörigkeit durch einen gemeinsamen Namen zum Ausdruck zu bringen. Kurzum, unser größter Wunsch wäre ein Doppelname für uns beide.
Auch für spätere Kinder wäre es unser Wunsch, den Kindern sozusagen von "beiden Seiten" einen Namen mitzugeben, so dass also auch die Kinder den Doppelnamen erhalten sollen, und wir somit namentlich als eine Familie erkennbar wären, ohne dass die Kinder also nur den Nachnamen des Vaters oder der Mutter tragen würden, was unserer Meinung nach so aussähe, als wären es keine gemeinsamen Kinder.
Wir wissen, dass Doppelnamen als Familiennamen seit der Namensrechtsänderung 1998 eigentlich nicht mehr zulässig sein. Allerdings haben wir auch gehäuft gelesen, dass immer mehr Paare den Wunsch nach einem gemeinsamen Doppelnamen äußern, und man wohl offenbar darüber nachdenkt, ob dies nicht doch ermöglicht werden soll.
In diesem Zusammnhang fiel auch der Begriff "unechter Doppelname", und dass man evtl. auf die Gunst des Standesbeamten angewiesen sei.
Besteht die Möglichkeit, irgendwelche Maßnahmen oder Tricks zu ergreifen, die uns doch noch zu unserem gewünschten Doppelnamen, auch als Familiennamen, bringen könnten?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 8.5.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 08.05.2007 22:08:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Karin Plewe
Marktstätte 32, 78462 Konstanz, Tel: 07531 - 808 798, Fax: 07531 - 808 827
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leider muss ich Ihre Hoffnung enttäuschen. Bei der von Ihnen geschilderten Konstellation werden Sie Ihren Namenswunsch nicht verwirklichen können.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 gibt es zwar die Möglichkeit, dass Ehegatten denselben Doppelnamen führen und diesen auch an ihre Kinder weiter geben. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits einen Doppelnamen führt (z.B. aus einer Vorehe) und wenn die Ehegatten diesen Doppelnamen als neuen Ehenamen bestimmen. Eine Kombination aus Ihren beiden Geburtsnamen als Doppelname für Sie beide ist leider nicht möglich.
Es bestünde noch die Möglichkeit, bei der Eheschließung vorläufig keinen Ehenamen zu bestimmen und dies später nachzuholen, allerdings möchte ich Ihnen keine Hoffnung auf eine baldige Gesetzesänderung machen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
info@kanzlei-plewe.de
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.05.2007 07:32:22
Hallo Frau Plewe,
besteht denn irgendwie die Möglichkeit, dass einer von uns beiden vorher bereits einen Doppelnamen annimmt (als Künstlername, o.ä.), der "ganz zufällig" dem Nachnamen des Partners entspricht? Dann könnten wir doch diesen Doppelnamen als Familiennamen führen, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
Beispiel :
Frau X, Herr Y.
Frau X nennt sich neu Frau X-Y
Frau X-Y und Herr Y heiraten.
Beide nehmen als Familiennamen den Namen der Frau, also X-Y
Sollte dies möglich sein, wäre es nett, wenn Sie uns mitteilen würden, wie wir dies am besten angehen sollten.
Vielen Dank schon im Voraus und viele Grüße!
Hallo Frau Plewe,
besteht denn irgendwie die Möglichkeit, dass einer von uns beiden vorher bereits einen Doppelnamen annimmt (als Künstlername, o.ä.), der "ganz zufällig" dem Nachnamen des Partners entspricht? Dann könnten wir doch diesen Doppelnamen als Familiennamen führen, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
Beispiel :
Frau X, Herr Y.
Frau X nennt sich neu Frau X-Y
Frau X-Y und Herr Y heiraten.
Beide nehmen als Familiennamen den Namen der Frau, also X-Y
Sollte dies möglich sein, wäre es nett, wenn Sie uns mitteilen würden, wie wir dies am besten angehen sollten.
Vielen Dank schon im Voraus und viele Grüße!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.05.2007 09:10:40
Sehr geehrte Fragesteller,
es tut mir leid, aber auch diese Hoffnung muss ich Ihnen nehmen. Ein Künstlername kann dazu nicht verwendet werden.
Eine solche Konstruktion wäre nur möglich, wenn Sie "zufällig" in erster Ehe mit einem Herrn gleichen Namens wie Ihr jetziger Partner verheiratet gewesen wären.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Fragesteller,
es tut mir leid, aber auch diese Hoffnung muss ich Ihnen nehmen. Ein Künstlername kann dazu nicht verwendet werden.
Eine solche Konstruktion wäre nur möglich, wenn Sie "zufällig" in erster Ehe mit einem Herrn gleichen Namens wie Ihr jetziger Partner verheiratet gewesen wären.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
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