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Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau ist aus Brasilien und hat seit dem Jahr 2011 Ihren 1. Wohnsitz in Deutschland und ist damit in der BRD steuerpflichtig.
Sie hat in Brasilien ein Wertpapierkonto und bezahlt dort zwischen 15 und 21,5 % Steuern auf die Einkünfte aus dem Kapitalvermögen.
Es gibt seit 2006 kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BRD und Brasilien.
Nun zu meiner Frage:
Muss meine Frau in der BRD die Gewinne aus Kapitalvermögen nochmals versteuern?
Wenn ja, wird der Teil, der in Brasilien bezahlten Steuern, in der BRD angerechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 03.05.2011 20:05:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
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Maßnahmen zur Vermeidung dieser Doppelbesteuerung bestehen jedoch in § 34c EStG, der vorsieht, dass die im Ausland bezahlte Steuer auf das deutsche angerechnet wird. Die ausländische Einkünften sind im Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung zu deklarieren.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
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