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Frage geschrieben am 07.03.2010 05:26:42

Doppelbesteuerung BRD - China, Wohnsitz in China

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1513
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Bin seit 2006 in China durchgehend steuerpflichtig und habe per 31.01. 2009 meinen Arbeitsvertrag durch einen Aufloesungsvetrag beendet. Seit Jaenner 2009 bin ich weitergehend in China wohnhaft und habe per 1.Feb. 2009 einen Arbeitsvertrag mit einem Oesterreichischen Unternehmen abgschlossen-Einsatzort China.
Meine ehemaliger deutscher Arbeitgeber hat meine Abfindung von 100000Euro (incl 3 Monatsgehaelter/Rest Abfindungsbetrag) neben meinem Gehalt voll mit fast 40% versteuert. Habe im September vom Finanzamt eine Steuerfreistellung erhalten.

Meine Frage:
kann ich die Steuer fuer die Abfindung sofort zurueckfordern-ich muss diesen Betrag ja in China versteuern es kann ja nichtsein dass ich 40000 Euro Steuer doppelt bezahle, bevor ich diese von der deutschen Behoerde zurueckerstattet bekomme?



Vielen Dank.
A. Kettl


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Diese Antwort ist vom 7.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.03.2010 11:29:33
Rechtsanwältin Mariana Stötzer-Werner
Gartenstr. 112, 99947 Wiegleben, Tel: 036038920799, Fax: 036038920798
Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.

Die einbehaltene Steuer wird grundsätzlich auf die Einkommensteuervorauszahlung angerechnet und ein verbleibender Rest ggf. erstattet. Eine Rückzahlung ist regelmäßig nur über die Steuererklärung möglich.

Da Sie Ihren Wohnsitz Anfang 2009 nach China verlegt haben, sollten Sie für dieses "Wegzugsjahr" eine Steuererklärung nachreichen. Darin können Sie Ihr Einkommen angeben und gleichzeitig die Freistellung der Abfindungssumme klarstellen. Sodann wird Ihnen der Betrag erstettet werden.

Diese Vorgehensweise ist nach Verfügung der OFD Hannover (S 2369 - 24 - StO 211) gängige Praxis.
________________________________________
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.


Mit freundlichen Grüßen


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Doppelbesteuerung BRD - China, Wohnsitz in China | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-03-09
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