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Frage geschrieben am 25.04.2011 17:46:21

Donau - Altarme / Nebenflüsse Schlauchboot m. Außenborder

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1233
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Mir ist bekannt, dass das Befahren von Nebenflüssen und Altarmen der Donau mit Maschinenantrieb nicht gestattet ist.

Bei einem Schlauchboot mit Außenborder ist es technisch eigentlich kein Problem ohne Maschine zu fahren - Außenborder hochklappen und mit den Paddeln weiterfahren.

Das Hochklappen des Außenborders soll jedoch nicht ausreichen, er muß angeblich demontiert und im Schlauchboot gelagert werden. Aufgrund des Gewichts eines Außenborders ist dies nicht ohne ein grosses Risiko zu bewerkstelligen, dass der Außenborder dabei ins Wasser fällt.

Deshalb folgende Fragen:

Wo steht das die Ausserinbetriebnahme eines Außenborders samt Hochklappen desselben nicht ausreicht? Mit welchem Bußgeld muss man im Falle des "nur" Hochklappens rechnen? Wie stehen die Chancen sich gegen ein evtl. Bußgeld vor Gericht zu wehren?


Antwort geschrieben am 25.04.2011 21:12:36
Rechtsanwalt Guido C. Bischof
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Sehr geehrter Fragesteller!

Gemäß § 12.01 Anlage A der Donauschiffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV) dürfen Kleinfahrzeuge die mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet sind, die Altwässer (zum Beispiel Wasserflächen hinter Parallelwerken oder Leitdämmen) nicht befahren.

Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 16 DonauSchPV. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden (§ 7 Binnenschiffahrtsaufgabengesetz).

Ein "Hochklappen" eines Außenbordmotors wird nicht reichen, da das Boot dann immer noch mit dem Motor ausgerüstet ist. Nur auf dieses "ausgerüstet sein" kommt es im Sinne der Verordnung an.

Die oben genannten 5.000 € Geldbuße sind der Maximalbetrag. Faktisch wird eine Geldbuße bei einem ersten Verstoß wesentlich darunter liegen. Eine genaue Summe kann ich Ihnen jedoch nicht nennen, da dies sehr von der Praxis der Bußgeldbehörde und/oder des Gerichts abhängt.

Ihre Aussichten vor Gericht sind sehr schlecht, wenn Ihr Boot tatsächlich mit einem Außenbordmotor ausgerüstet wahr.

Sollte Ihnen noch etwas unklar sein, können Sie gerne die Nachfrageoption auf diesem Portal nutzen.

Bedenken Sie bitte, dass die Beantwortung von Fragen auf diesem Portal Ihnen nur eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage ermöglichen soll. Durch das Weglassen oder Hinzufügen von Information kann sich die Beurteilung wesentlich verändern.



Freundlicher Gruß

G. Bischof
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.04.2011 21:34:59

Vielen Dank für Ihre schnelle AW. Eine Nachfrage:

Wie geschrieben ist der Abbau des Motors sehr riskant. Und ein Außenborder in der Donau ist der Umwelt auch nicht gerade zuträglich ..

Würde das Herausschrauben der Zündkerzen, statt des Abbaus und Lagerung des Motors im Schlauchboot, die Situation ändern?

Ein Ausbau der Zündkerzen liesse sich problemlos realisieren, wenn auch lästig ;-))




Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.04.2011 22:01:03

Nein, das wird nicht helfen. Auch ein Motor ohne Zündkerzen bleibt ein Motor.

Grund der Vorschrift wird u. a. die Gefahr einer Umweltverschmutzung sein. Diese Gefahr ist dann immer noch vorhande, wenn Sie Zündkerzen oder anderes entfernen.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Donau - Altarme / Nebenflüsse Schlauchboot m. Außenborder | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-04-25
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