bitte beantworten Sie meine Frage NUR (und nur dann), wenn Sie einen entsprechenden Fall in der eigenen Praxis nachweisen können. Ich werde hierbei bei späterer Auftragsvergabe einen Nachweis einfordern.
!!! Ansonsten werde ich die Zahlung (und Auftragsvergabe) verweigern. !!!
Ein Gerichtsverfahren ist hierbei unumgänglich und in Vorbereitung durch die Gegenseite und ich suche auf diesem Wege eine geignete Vertretung (so wie ich es schon einmal hier erfolgreich getan habe und zufrieden war).
Worum geht es:
1. Person A meldet am 01. Januar mehrere Domains auf den eigenen Namen an, nachdem Sie mit einer bis heute anonymen Internetbekanntschaft (Person B) darüber per Mail geschrieben hat, welcher Name zu einem Projekt passen würde (ein reines Informationsportal, kein Shop oder ähnliches).
2. Am 01. Juli des selben Jahres beuftragt Person B eine andere Person C, nachdem Sie gesehen hatte, daß das Projekt erfolgversprechend ist, eine Gesellschaft zu gründen, die genauso heisst, wie die Domainnamen der Person A. Vorher stellte Person A schon Inhalte auf der Homepage bereit und erschien so als erster im Netz.
Person C beschloss auch noch vor der Gesellschaftsgründung, Person A in das Projekt hinzuzuziehen, da diese die Domains besitzt. Es war auch geplant, daß Person A die Domains an die Gesellschaft überträgt gegen Beteiligung an der Gesellschaft.
3. Im August des selben Jahres streiten sich A und C und beschliessen getrennte Wege zu gehen. Danach überträgt Person A die Domains an eine dritte Person, die nichts mit dem Projekt zu tun hat.
4. Nun fordert Person B die Domains zurück und beruft sich darauf, daß diese im Auftrag der Gesellschaft angemeldet wurden, welche ja doch erst im Juli gegründet wurde. Vorher gab es nur lose Kommunikation per Mail ohne irgendwelche konkreten Vorschläge zum Projekt.
FRAGEN:
1. Kann der neue materiell berechtigte Dritte der Domains diese (auch gewerblich) nutzen (also z.b. einen Blog oder Shop betreiben)?
2. Welche Chancen hat die Gesellschaft, an die Domains heranzukommen und wie schnell geht es vonstatten (Löschantrag, Herausgabe usw.)?
3. Kann der neue materiell berechtigte Dritte die Nutzung des Namens oder einer ähnlichen Website untersagen, z.b. gleicher Name mit Bindestrich o.ä.?
4.Hat in diesem Fall die Übertragung der Domains an einen dritten Auswirkungen auf die Rechte? Hierbei meine ich, ob die Übertragung der Domains an Dritte einer Neuregsitrierung gleich und der neue materiell Berechtigte erst nach der Gesellschaftsgründung als Besitzer betrachtet wird.
