Domainnamen mit Autokennzeichen
15.10.2007 21:17
| Preis:
***,00 € |
Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe für eine Steuerberatungskanzlei eine Homepage erstellt, für die auch schon ein passender Domainnamen gefunden wurde.
Allerdings bin ich mir bezüglich des UWG nicht ganz sicher, ob wir den Domainnamen so verwenden können.
Der nun folgende Domainname ist frei erfunden, vom Aufbau her allerdings identisch: www.steuerberater-ks.de
ks steht in diesem Fall für Kassel.
Frage: Ist die Verwendung des Domainnamens auf diese Art und Weise unbedenklich?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Domainnamen
15.10.2007 | 23:19
Antwort
von
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
82 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen. Nach Ihren Angaben führe ich wie folgt aus:
Es geht vorliegend um zwei Problemkreise.
Zum einen steht das Recht am Kfz-Kennzeichen ausschließlich der Gemeinde zu, also in Ihrem Beispiel der Stadt Kassel. So ist auch nach den Richtlinien der DE-NIC eine Registrierung von Kfz-Kennzeichen unzulässig. Bei einem Branchenbegriff mit dem Spiegelstrich zum Kennzeichen könnte man eventuell so argumentieren, dass hier die Branche lediglich der Region zugeordnet werden soll, daher nur beschreibende Funktion hat.
Jedoch führt diese Argumentation zum zweiten Problem. Wenn die Branche im Verbund mit dem Kennzeichen dargestellt wird, kann dieses selbstverständlich nur einmal eingetragen und verwendet werden. Dieses legt nach dem UWG (irreführende Anpreisung) jedoch die Vermutung nahe, es handele sich um die einzige/beste Steuerberatungskanzlei, Rechtsanwaltskanzlei, Apotheke etc. in Kassel. Es steht zu vermuten, dass ein solches Auftreten wettbewerbsrechtliche (durch Konkurrenten) oder bestenfalls standesrechtliche (durch die Kammer) Abmahnungen zur Folge haben dürfte.
Sicherlich gibt es hier einige Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen im Rahmen einer ausführlichen Beratung erläutert werden könnten. Grundsätzlich gilt: Je individualisierter die
Domain ist, desto größer ist die Rechtssicherheit.
Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung eine ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. In diesen Fall wenden Sie sich bitte zunächst per Email an radannheisser@gmx.de an mich, Betreff „frag einen Anwalt".
Mit freundlichen Grüssen
gez. RA Dannheisser
Nachfrage vom Fragesteller
18.10.2007 | 08:58
Sehr geehrter Herr Dannheisser,
vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort.
Hoffentlich können Sie mir folgende kurze Nachfrage noch beantworten.
Davon ausgehend, dass die Sozietät z.B. den Namen "Meyer, Schulz und Partner GbR" tragen würde, wäre ein Domainname im Aufbau folgenden Schemas unbedenklich?
www.steuerberater-msp.de oder
www.steuerberatung-msp.de
Vielen Dank für Ihre Arbeit
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
18.10.2007 | 10:25
Dürfte damit zu keinerlei Problemen kommen.
MfG
RA Dannheisser