gewöhnlich findet man bei Foren ähnliche Disclaimer:
"abcxyz.de übernimmt keinerlei Haftung für die Forumsbeiträge und distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der User-Beiträge in den Foren. Für rechtliche Konsequenzen der Beiträge sind allein die User verantwortlich. Bei positiver Kenntnis von rechtswidrigem Inhalt in einem Forumsbeitrag wird dieser Beitrag von abcxyz.de unverzüglich gelöscht oder editiert."
Als (virtueller) Server-Betreiber bzw. als Domaininhaber eines Reseller-Paketes fällt der Foren-Betrieb vermutlich unter das TDG? Da ich auch ohne Besitz der Hardware als Webhoster auftrete? Richtig?
Fragen:
* Wenn ich nun §9 und §11 des TDG anschaue, ist generell eine Haftung für Aktiväten der Foren-Nutzer ausgeschlossen, solange ich davon keine Kenntnis habe?
* Ich muß erst reagieren, wenn mir ein rechtswidriges Verhalten bekannt gemacht wurde?
* Reicht eine einfache email mit der Möglichkeit des Unterganges als Benachrichtigung aus?
* Wie ist "unverzüglich" nach geltender Rechtslage einzuordnen, welche Frist?
* Inwieweit weicht das gesprochene Recht vom TDG ab?
* Ist obiger Disclaimer ausreichend bzw. was muß noch ergänzt werden?
* Ist es ausreichend, den Disclaimer im Impressum anzugeben?
Foren-Benutzer müssen sich registrieren. Dazu muß online eine Einverständniserklärung bestätigt werden, um Beiträge schreiben zu dürfen. Ähnlich:
"Die Administratoren und Moderatoren dieses Forums bemühen sich, Beiträge mit fragwürdigem Inhalt so schnell wie möglich zu bearbeiten oder ganz zu löschen, aber es ist nicht möglich, jede einzelne Nachricht zu überprüfen. Du bestätigst mit Absenden dieser Einverständniserklärung, dass du akzeptierst, dass jeder Beitrag in diesem Forum die Meinung des Urhebers wiedergibt und dass die Administratoren, Moderatoren und Betreiber dieses Forums nur für ihre eigenen Beiträge verantwortlich sind.
Du verpflichtest dich, keine beleidigenden, obszönen, vulgären, verleumdenden, gewaltverherrlichenden oder aus anderen Gründen strafbaren Inhalte in diesem Forum zu veröffentlichen. Verstöße gegen diese Regel führen zu sofortiger und permanenter Sperrung, wir behalten uns vor, Verbindungsdaten u. ä. an die strafverfolgenden Behörden weiterzugeben. Du räumst den Betreibern, Administratoren und Moderatoren dieses Forums das Recht ein, Beiträge nach eigenem Ermessen zu entfernen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu sperren. Du stimmst zu, dass die im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten in einer Datenbank gespeichert werden.
Dieses System verwendet Cookies, um Informationen auf deinem Computer zu speichern. Diese Cookies enthalten keine der oben angegebenen Informationen, sondern dienen ausschließlich deinem Komfort. Deine Mail-Adresse wird nur zur Bestätigung der Registrierung und ggf. zum Versand eines neuen Passwortes verwendet."
* Ist diese so ausreichend oder ersetzt sie sogar ausreichend rechtskräftig obigen Disclaimer?
Hintergrund der ganzen Fragen: Muß man nun wirklich seinen Webspace physikalisch in Brasilien haben, um ein öffentliches Forum betreiben und weiterhin ruhig schlafen zu können?
Vielen lieben Dank für die klärende Antwort!
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 10.10.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 10.10.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.10.2005 22:03:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Markus Timm
Alleestraße 13, 14469 Potsdam, Tel: 0331 / 979375 0, Fax: 0331 / 979375 20
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Urheberrecht
Bewertungen: 108
Alleestraße 13, 14469 Potsdam, Tel: 0331 / 979375 0, Fax: 0331 / 979375 20
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Urheberrecht
Bewertungen: 108
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Das Forum, welches Sie als Reseller betreiben, fällt unter das TDG.
Da Sie Ihren Kunden als Provider die Einrichtung des Diskussionsforums anbieten, halten Sie die Inhalte dieses Forums dem Publikum erkennbar nicht als eigene, sondern als fremde Informationen bereit und haften daher für diese Informationen nur nach Maßgabe des § 11 TDG. Für den Internetnutzer ist klar erkennbar, dass der Provider sich bei der Einrichtung eines Forums nur auf die Bereitstellung von Speicherkapazität beschränkt, ohne Einfluss auf die Inhalte zu nehmen. Die Gegenmeinung vom AG München ist vom LG München aufgehoben wurden (NJW 2000, 1051, wenn Sie es genau wissen wollen).
Eine Gefahr besteht dann, wenn der Anbieter darauf hinweist, dass er den Inhalt kontrolliert. Am Besten wie folgt formulieren (Ihr Disclaimer genügt den Anforderungen natürlich auch):
„Wir stellen auf dieser Website Beiträge Dritter zusammen. Soweit einzelne Beiträge die Rechte Dritter verletzen oder aus anderen Gründen rechtswidrigen Inhalte enthalten, ist für den Rechtsverstoß der jeweils genannte Verfasser verantwortlich. Wir sind zwar um eine regelmäßige Kontrolle der Beiträge bemüht. Eine inhaltliche Verantwortung - gleich welcher Art - übernehmen wir durch diese Kontrolle jedoch nicht.“
Wie bereits ausgeführt, haben Sie keine Verpflichtung, die Inhalte des Forums zu kontrollieren. Insbesondere aber wenn der Geschädigte Sie auf den verletzenden Inhalt hinweist, müssen Sie unverzüglich tätig werden.
„Unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Sobald Sie Kenntnis von der rechtswidrigen Information haben, müssen Sie die Information unmittelbar entfernen.
Der Disclaimer muss wie das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Am Besten auf der Startseite mit link zum Impressum/Disclaimer. (Auf Nummer Sicher geht, wer den Disclaimer auf jeder Seite der Website anbringt.)
Bereits mit diesen Voraussetzungen kommen Sie in den Genuss der Haftungsprivilegierung des § 11 TDG.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.Rae-Linden.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.10.2005 09:31:28
Ja, genau um die Haftungsprivilegierung des § 11 TDG geht es primär.
Der Spezialfall, daß ich selber hoste und allgemein für die Öffentlichkeit ein Forum anbiete (also nicht für einen speziellen Kunden): hier gilt das Ausgeführte sinngemäß? Teledienste werden m.E. immer noch erbracht. Primär geht es hier auch um fremde Inhalte, da ja die Nutzer miteinander kommunizieren sollen. Nur ist juristisch dann die Domain meine eigene und ich nicht nur Hoster sondern auch Betreiber, vielleicht steckt da noch eine Tücke.
Selbstverständlich gilt dann die Haftungsprivilegierung nicht für die selbst erstellten Inhalte. Sie bleibt doch bestimmt erhalten, wenn das Forum der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird?
Wenn das Forum um einige Portalseiten ergänzt wird, bleibt alles wie gehabt, solange TDG §2 Abs.2 Ziffer 2 nicht zum Tragen kommt? Also das Forum, sprich die Kommunikation zwischen den Nutzern, die redaktionellen Beiträge deutlich überwiegt? Richtig?
Man kann sicher auch etwas dezente Werbung schalten, ohne daß alles zu einer Bannersammlung mit angegliedertem Forum verkommt.
Besser schlafen konnte ich gestern schon, von daher war die erste Antwort schon hilfreich. Danke!
Ja, genau um die Haftungsprivilegierung des § 11 TDG geht es primär.
Der Spezialfall, daß ich selber hoste und allgemein für die Öffentlichkeit ein Forum anbiete (also nicht für einen speziellen Kunden): hier gilt das Ausgeführte sinngemäß? Teledienste werden m.E. immer noch erbracht. Primär geht es hier auch um fremde Inhalte, da ja die Nutzer miteinander kommunizieren sollen. Nur ist juristisch dann die Domain meine eigene und ich nicht nur Hoster sondern auch Betreiber, vielleicht steckt da noch eine Tücke.
Selbstverständlich gilt dann die Haftungsprivilegierung nicht für die selbst erstellten Inhalte. Sie bleibt doch bestimmt erhalten, wenn das Forum der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird?
Wenn das Forum um einige Portalseiten ergänzt wird, bleibt alles wie gehabt, solange TDG §2 Abs.2 Ziffer 2 nicht zum Tragen kommt? Also das Forum, sprich die Kommunikation zwischen den Nutzern, die redaktionellen Beiträge deutlich überwiegt? Richtig?
Man kann sicher auch etwas dezente Werbung schalten, ohne daß alles zu einer Bannersammlung mit angegliedertem Forum verkommt.
Besser schlafen konnte ich gestern schon, von daher war die erste Antwort schon hilfreich. Danke!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.10.2005 11:01:18
Meine Ausführungen gelten für den Betreiber/Inhaber und Hoster (der nach außen als Verantwortlicher in Erscheinung tritt) gleichermaßen. Das oben Gesagte ist auf jede Art Forum anzuwenden, in dem Usern Speicherplatz für Meinungen, Diskussionen etc. zur Verfügung gestellt wird (nichts anderes nämlich ist ein solches Forum). Insoweit kann ich Sie beruhigen: Bei einem Forum, in dem erkennbar Dritte miteinander diskutieren, handelt es sich um fremde Inhalte (natürlich haften Sie für Ihre eigenen Beiträge). Damit ist die Haftung für den Betreiber nach § 11 TDG zu beurteilen. Die unentgeltliche Bereitstellung ändert hieran nichts.
Viel Erfolg und Freude mit Ihrem Forum wünscht
Markus A. Timm
Rechtsanwalt
Meine Ausführungen gelten für den Betreiber/Inhaber und Hoster (der nach außen als Verantwortlicher in Erscheinung tritt) gleichermaßen. Das oben Gesagte ist auf jede Art Forum anzuwenden, in dem Usern Speicherplatz für Meinungen, Diskussionen etc. zur Verfügung gestellt wird (nichts anderes nämlich ist ein solches Forum). Insoweit kann ich Sie beruhigen: Bei einem Forum, in dem erkennbar Dritte miteinander diskutieren, handelt es sich um fremde Inhalte (natürlich haften Sie für Ihre eigenen Beiträge). Damit ist die Haftung für den Betreiber nach § 11 TDG zu beurteilen. Die unentgeltliche Bereitstellung ändert hieran nichts.
Viel Erfolg und Freude mit Ihrem Forum wünscht
Markus A. Timm
Rechtsanwalt
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie

