Domaingrabber trotz Markenanmeldung und "Gebrauch"?
| 29.07.2007 01:07 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz intensiver Recherche in den bereits inserierten Fragen dieser Präsenz, konnte ich leider keinen passenden Eintrag dieses speziellen Problems finden, so dass ich Ihnen gerne mein rechtliches Problem schilden würde.
Vorbemerkung:
Zusammen mit einem auf Immobilienrecht spezialisiertem Rechtsanwalt entwickeln wir zur Zeit ein Portal im Bereich Immobilien. Ohne näher hierauf eingegen zu wollen, betitel ich dieses Projekt einfach als XYZ.
Die Anmeldung eines Gewerbes ist bisher noch nicht erfolgt, jedoch wurden die Domains xyz.com, .net und .eu registriert, auf denen auch bereits seit Ende 2005 das System in der Entwicklung ist.
Eine Marke befindet sich zur Zeit in der Anmeldung bei dem DMPA.
Nun zum eigentlichen Problem:
Eine deutsche Firma, welche Domaingrabbing betreibt, registrierte die Domain xyz.DE und will nun eine hohe vierstellige Summe für die Übertragung der Domain haben.
Die Domain wird für einen Webauftritt nicht genutzt; Sie ist also leer.
Kann man den Domaingrabber - trotz des "first come-first get"-Prinzips rechtlich dazu bewegen, die Domain freizugeben, oder bewegt man sich hierbei auf "Glatteis", welches es ausser einer gütlichen Einigung verhindert, die Domain zu übernehmen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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