Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema Domain.
Guten Tag,
Bitte nur antworten wenn grundsätzlich Kenntnis im Domainrecht besteht.
Zur Sachlage:
ich habe bei dem Anbieter miete-server.de im Januar 2011 einen VServer bestellt, und auch relativ fix eingerichtet bekommen.
Die Bestellung beinhaltete auch eine Domain die erst nach Aufforderung nach dem Zahlungseingang geschaltet wurde.
Nach 4 Tagen musste ich den V-Server neustarten, was nicht funktionierte, Ein Zugriff war auch nicht mehr möglich.
Eine Mail mit der Bitte nach zu schauen wurde nach 2 Tagen auch beantwortet und man "hoffte" das es ein RAID Controller sei, man würde mit Hochdruck daran arbeiten.
Dieser Hochdruck äußerte sich dann das sich nichts äußerte, der Server ist nicht nutzbar, eine Reaktion erfolgte seitens miete.server.de auch nicht mehr.
Nachdem ich dann vergebens gewartet habe, habe ich per Fax auf die 01805 Nummer gekündigt, nach erfolglosem Versuch der Aufforderung Erfüllung.
Auch hier erfolgte keine Reaktion, so das ich, man hat ja auch eine 14 Tage Geld zurück Garantie, nochmals per Mail Kontakt aufnahm, und um umgehende Bestätigung der Kündigung und Rückbuchung des Betrages anmahnte.
Daraufhin kam ein Lebenszeichen Zitat:
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Kündigung muss schriftlich per Fax oder Post erfolgen.
Bitte die Kündigung per Fax an die folgende nummer zusenden 01805-638656-9 (14 ct/min incl. MwSt national/DTAG, max. 42 ct/min aus dem Mobilfunk)
Hier ist der gesamte Vorgang zu lesen:
http://www.webhostlist.de/forum/erfahrungen-mit-anbietern/114352-miete-server-de-nicht-nochmal.html
Alles wurde durch mich damals bezahlt, demnach bestehen auch keine offene Forderungen mehr, Kündigung wurde bestätigt, jedoch die Domain wurde nicht herausgegeben.
Da ich mich dann um andere Projekte gekümmert habe, habe ich jetzt nach fast einem Jahr, also Ablauf der Laufzeit der Domain, wieder an die Firma gewandt, und um Übermittlung des AUTH-Codes gebeten.
Jedoch erhielt ich diesen wiederholt nicht, erst hieß es, offene Posten, in der nächsten Mail war ich nicht in seinem Datenbestand, ich würde mich gerade strafbar machen, und dann kam die lustigste Mail:
Hallo,
so lange die Rechnung nicht beglichen ist, ist und bleibt die Domain Eigentum der Fa. Miete-Server.de 'laut unsere AGB'
Wir werden demnächst die Domain zur Versteigerung frei geben, Sie können gerne mitbieten vielleicht habe Sie ja Glück und die Domain konnte Ihnen gehören.
P.s.
Sicherlich werden Sie, auch über die Versteigerung Informiert.
Wir wünschen Ihnen einen guten Tag und viel Glück bei der Auktion.
--
Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
Ihr Miete-Server.de Team
Trotz wiederholter Nachfrage welche Rechnung, bekam ich außer diese Mail:
Hallo,
brauchen Sie etwa Brille oder sind Sie Analphabet? Lesen Sie doch den
Thread, (also Beitrag in dem Forum)die offene Summe zuzüglich Verzinsungen.
--
Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
Ihr Miete-Server.de Team
Es ist keinerlei Rechnung offen, jedoch wird sich strikt geweigert die Domain herauszugeben.
Frage wie komme ich jetzt an meine Domain? Bitte nicht auf die Denic verweisen, die ist alles andere als hilfreich.
Übernahme Mandat sodann auch in der Sache erwünscht.
Antwort geschrieben am 20.01.2012 17:53:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) bei einer Domain steht nur demjenigen zu, der nachweislich Gegenansprüche besitzt.
In einem gerichtlichen Verfahren würde dann also zunächst der Anspruch auf Herausgabe bzw. Freigabe der Domain geltend gemacht, wobei dann das Unternehmen beweisen müsste, dass noch offene Forderungen bestehen.
Rechtlich steht Ihnen natürlich die Nutzung als Domaininhaber zu und natürlich auch ein Anspruch auf Freigabe, wenn keine offenen Gegenforderungen mehr bestehen.
Praktischerweise sollte nunmehr das Unternehmen zunächst noch außergerichtlich mit einer kurzen Frist aufgefordert werden, da meist anwaltliche Schreiben unkomplizierte Lösungen inne haben.
Auch sollte über eine Strafanzeige wegen Beleidigung nachgedacht werden.
Gerne kann Ihnen meine Kanzlei damit behilflich sein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche mit Unterlagen ausgestattete Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu geben.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Als Leser können Sie

