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Frage geschrieben am 15.07.2010 01:13:03

Domain mit .ag Endung

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1183
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema Domain.
Hallo,

ich bin gerade in der Existenzgründung einer XY Agentur. Als kürzel einer Agentur wird auch ag verwendet. Nun soll meine Domain XY.ag sein. Gibt es hier event. Probleme mit dieser Endung. Es gab doch dieses Urleil 2003 wegen tipp.ag Link: http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2004/tipp-ag-werden-aktiengesellschaften-pflicht-fuer-die-top-level-domain-id313.html

Bei mir handelt es sich jedoch um eine Agentur?

Besten Dank im Voraus.



Antwort geschrieben am 15.07.2010 02:06:49
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

So abwegig dieses Urteil auch ist, es ist den hamburgischen Gerichten durchaus zuzutrauen, daß an dieser Rechtsprechung festgehalten wird. Daher müssen Sie leider durchaus damit rechnen, daß ein eventueller Wettbewerber Sie abmahnt und eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen Sie vorbringt. Dann würde es durchaus Probleme mit dieser Endung geben.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.07.2010 02:42:07

Hallo Herr Weber

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. So wie ich es verstanden habe dürfte ich diese Domain endung.ag aber Privat benutzen. Ist den da etwas auszusetzten wenn auf dieser Privaten Website mit der endung.ag Werbung z.b. Werbebanner auf meine andere Geschäftliche Website verlinkt? Ich denke da an einen Privaten Blog mit Werbebanner.

Ich würde nemlich die Domain ungenutzt lassen.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.07.2010 20:02:24

Sehr geehrter Ratsuchender,

das ist unproblematisch.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt
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