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Frage geschrieben am 02.07.2010 16:47:15

Domain Namen & Wortmarke

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1360
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema Domain.
Guten Tag

Mich persönlich Interessiert folgendes. Ich bin Besitzer der Domains:

www.beispiel-domain.com
www.beispiel-domain.de
www.beispiel-domain.net
www.beispiel-domain.org
www.beispiel-domain.eu

Die Domains liegen auf meinem Server und sind auf meinem Namen registriert.

Jetzt ist es so das es eine nicht von mir selbst eingetragene Wortmarke gibt welche heißt "Beispiel" dem Wortmarken Inhaber gehört die folgende Domain:

www.beispieldomain.de


---


Meine eigenen Domains...:

www.beispiel-domain.com
www.beispiel-domain.de
www.beispiel-domain.net
www.beispiel-domain.org
www.beispiel-domain.eu

....sind wegen einer früheren Kooperation zwischen Mir und dem Wortmarkeninhaber umgeleitet auf die Domain vom Wortmarken Inhaber "Beispiel" (www.beispieldomain.de) welcher die Domain www.beispieldomain.de betreibt.

Ein Internet Nutzer welcher also die Domain www.beispiel-domain.de eingibt kommt also automatisch auf die Domain vom Wortmarken-inhaber www.beispieldomain.de wegen der Umleitung.

Die Kooperation zwischen uns ist jetzt vorbei und nun verlangt der Wortmarken Inhaber die kostenlose Überschreibung meiner Domains an Ihn:

www.beispiel-domain.com
www.beispiel-domain.de
www.beispiel-domain.net
www.beispiel-domain.org
www.beispiel-domain.eu

Weil er die Wortrechte an dem Wort "Beispiel" hat.

Geht das so einfach ich bin doch der Domain Inhaber er könnte mir die domains doch auch abkaufen.

Zu Beachten ist folgendes, das meine Domains:

www.beispiel-domain.com
www.beispiel-domain.de
www.beispiel-domain.net
www.beispiel-domain.org
www.beispiel-domain.eu

... alle auf die Webseite des Wortmarken-Inhabers umgeleitet sinbd, daher ich missbrauche hier nix o.ä. um der Wortmarke "Beispiel" evtl.schaden zu können.

Kann mich jetzt der Wortmarken Inhaber "Beispiel" rechtlich zwingen / angreifen weil die Wortmarke „Beispiel" in meinen Domain Namen vorkommt, wobei meine Domains aber alle auf die vom Wortmarken-Inhaber Webseite www-beispieldomain.de umgeleitet sind.

Zuletzt möcht ich sagen das ich die Domains 1 Jahr vorab registriert reserviert etc. hatte bevor eine Wortmarke vom Wortmarken Inhaber "Beispiel" eingetragen wurde.

Vielen Dank für die Aufklärung!


-- Einsatz geändert am 02.07.2010 16:51:04

-- Einsatz geändert am 02.07.2010 16:56:12

-- Einsatz geändert am 02.07.2010 17:09:18


Antwort geschrieben am 02.07.2010 17:48:36
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Der Inhaber der Domain www.beispieldomain.de kann von Ihnen nicht den kostenlosen Übertrag der anderen genannten Domains verlangen.

Hier hat er die Möglichkeit, Ihnen diese Domains abzukaufen.

Da der Andere aber der Inhaber der Wortmarke ist, kann er verlangen, dass Sie de Domains nicht mehr nutzen.

Er könnte also von Ihnen dazu die Unterlassung verlangen. Dann wären Sie gehalten, die Domains nicht mehr zu benutzen.

Hier ist das Markenrecht des Anderen stärker als Ihr Recht an den Domains, auch wenn Sie diese schon ein Jahr zuvor angemeldet haben.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.07.2010 18:00:05

Ok das heißt ich kann in jedem fall die Domains an Ihn Verkaufen darf diese aber auch nicht eigene webinhalte nutzen und auch keine umleitungen etc. machen wegen der Wortmarke?!

Wenn ich nicht Verkaufen möchte sondern praktisch nur die domains behalte ohne zweck und ohne diese zu nutzen (praktisch eine blanke seite im web dargestellt wird... ohne inhalte, umleitungen etc.) Muss ich mir dann weiter sorgen über Markenrechte machen nur weil ich registrant bin aber keine Inhalte auf der Domain hinterlegt sind?

oder wäre es besser in jedem fall die Domains an Ihn zu übertragen / Verkaufen...


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.07.2010 18:12:45

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Sie können die Domains an ihn verkaufen, müssen diese keinesfalls verschenken.

Nutzen sollten Sie die Domains nicht mehr, sonst droht ein Unterlassungsanspruch.

Es wäre natürlich am Einfachsten, die Domains an die Gegenseite zu verkaufen.

Kommt ein Kauf aber nicht zustande, können Sie auch einfach alles ruhen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
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