Diverse Fragen aus dem Familenrecht
| 30.12.2011 04:57 |
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Familienrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich habe am 01.12.2011 einen Sohn geboren. Mit dem Vater lebe ich nicht mehr zusammen. Der Vater hat die Vaterschaft bereits beim Jugendamt anerkannt.
Ich bitte Sie nun, meine nachfolgenden Fragen zu beantworten, um mir die rechtliche Sichtweise zu erklären.
1. Der Vater befindet sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und verdient monatlich 4100 Euro Netto. Er ist weiterhin ledig und hat keine anderen Kinder. Wie hoch ist der Unterhalt den er mir für meinen Sohn bezahlen muss?
2. Muss ich eine Beistandschaft über das Jugendamt bestellen weil wir nicht verheiratet sind? Ich möchte nämlich gerne das Jugendamt nicht als Beistandschaft für meinen Sohn haben. Ist dies Pflicht, dass man diese haben muß?
3. Welches Gericht ist bei Streitigkeiten zuständig, wenn es um unseren Sohn geht? Dort wo er seinen Wohnsitz hat (München), oder mein Wohnsitz ( Rüsselsheim)?
4. Muss ich den Vermieter informieren, dass ich Zuwachs bekommen habe? Steigt hierdurch die Miete an den Vermieter?
5. Ich habe eine Strafanzeige wegen Beleidigung erhalten. Wie wäre hier die Höchststrafe bei einer Verurteilung. Ich bin bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Vielen Dank.
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