364.803
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1500 Besucher | 22 Anwälte online
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook

Direktversicherung


| 06.08.2012 23:39 |
Preis: 55,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer


| in unter 2 Stunden

Ich, Jahrgang 1950, bin ab 1.4. diesen Jahres 100% erwerbsgemindert und habe entsprechenden Rentenbescheid erhalten. Diesen habe ich an die Allianz geschickt, um meine Direktversicherung zu kündigen. Die Kündigung wurde abgelehnt mit folgender Begründung:
"Der Vertrag kann nur mit dem Altersrentenbescheid vorzeitig aufgelöst werden. Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung reicht nicht aus."
Erstens frage ich mich, warum schreibt man denn eigentlich "vorzeitig", wenn man sich auf den Altersrentenbescheid bezieht und zweitens fällt es mir schwer zu glauben, dass der Gesetzgeber ausdrücklich die Erwerbsminderungsrente für eine vorzeitige Auszahlung ausgeschlossen hat. Dies macht doch keinen Sinn, Rente ist Rente.
Übrigens ist die Direktversicherung über dieselbe Firma abgeschlossen, von der ich auch eine vorzeitige Betriebsrente wegen Erwerbsminderung erhalten werde.
Bitte um Beratung. Vielen Dank.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 25 weitere Antworten zum Thema:
Direktversicherung
07.08.2012 | 00:22

Antwort

von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
143 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Zu 1) Warum die Allianz hier in Ihrem Schreiben von vorzeitig spricht, ist wirklich nicht sofort ersichtlich, es kann nur vermutet werden, dass hier der vorzeitige Bezug einer Altersrente gemeint ist.

Zu 2) Inhaltlich liegt die Allianz hier aber leider richtig. Im Gegensatz zu Ihrer ersten Einschätzung wird hier doch vom Gesetzgeber gewollt zwischen Alters- und Erwerbsminderungsrente differenziert. Die Erwerbsminderungsrente ist systematisch deshalb ausgenommen, da Sie keine Altersrente sondern eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit darstellt.

Eine Direktversicherung kann grundsätzlich nicht vorzeitig gekündigt werden, da diese gemäß § 2 II BetrAVG der Altersvorsorge dient (im Gegensatz zu einer normal abgeschlossenen Lebensversicherung). Im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen ist es bei der Direktversicherung auch nicht möglich, diese zu beleihen oder zu verpfänden, über das Guthaben zu verfügen und den Vertrag abzutreten. Sämtliche dieser Möglichkeiten können also nicht vor Erreichen der Altersgrenze bzw. des Bezuges einer Altersrente erfolgen.

Sie können die Direktversicherung allerdings beitragsfrei stellen, damit Sie wenigstens von den Beitragszahlungen entlastet werden.

Ich hoffe, diese leider größtenteils für Sie negativen Ausführungen helfen Ihnen trotzdem weiter. Für eine weitere Beratung in dieser Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 2012-08-09 | 13:19


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sven Kienhöfer »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-08-09
5/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Waldstetten

143 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht, Kaufrecht