Direktversicherung
| 06.08.2012 23:39 |
Preis: 55,00 € |
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Preis: 55,00 € |
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
| in unter 2 Stunden
Ich, Jahrgang 1950, bin ab 1.4. diesen Jahres 100% erwerbsgemindert und habe entsprechenden Rentenbescheid erhalten. Diesen habe ich an die Allianz geschickt, um meine Direktversicherung zu kündigen. Die Kündigung wurde abgelehnt mit folgender Begründung:
"Der Vertrag kann nur mit dem Altersrentenbescheid vorzeitig aufgelöst werden. Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung reicht nicht aus."
Erstens frage ich mich, warum schreibt man denn eigentlich "vorzeitig", wenn man sich auf den Altersrentenbescheid bezieht und zweitens fällt es mir schwer zu glauben, dass der Gesetzgeber ausdrücklich die Erwerbsminderungsrente für eine vorzeitige Auszahlung ausgeschlossen hat. Dies macht doch keinen Sinn, Rente ist Rente.
Übrigens ist die Direktversicherung über dieselbe Firma abgeschlossen, von der ich auch eine vorzeitige Betriebsrente wegen Erwerbsminderung erhalten werde.
Bitte um Beratung. Vielen Dank.
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