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Frage geschrieben am 07.11.2006 23:27:00

Direktversicherung Kündigung

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11618
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Sehr gehrte Damen und Herren Rechtsanwälte. Ich war 20 Jahre für eine Versicherung als Außendienstmitarbeiter und Einfirmenvertreter nach § 84 HGB tätig.Nach meinem Ausscheiden wurde für meine bestehende teilweise von der Versicherung bezahlte Altersversorge auf meinen Namen umpoliciert. Nun bin ich der VN. Bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wurde von meiner Abfindung nach HGB die eingezahlten Beiträge der Versicherung abgzogen, und mir das alleinige Bezugsrecht eingeräumt. Auf der neu Erstellten Police steht: Es handelte sich hierbei um eine ursprüngliche Direktversichung, und diese nur unter bestimmten Vorraussetzungen kündbar ist,da ja auch Beiträge des Versicherers dabei sind. Diese wurden aber bei der Abfindung bereits herausgerechnet.Eine Kündigung der LV wurde trotzdem verweigert. Bei Ablauf bin ich 59 Jahre und 7 Monate alt, und meines Wissens ist eine Direktversicherung für Selbständige gar nicht möglich,und an bestimmte Laufzeiten z.B. Endalter mind. 60 Jahre gebunden. Ich war dort nie angestellt, sondern arbeitete nur auf Provisionsbasis.Zusätzliche Bedingungen
in der Police sind nicht enthalten. In der Ablehnung der Kündigung wurde auf das Betriebsrentengesetz verwiesen, und mir schickte die Versicherung auch eine Kopie des BetrAVG zu, da ist von einer Kündigung keine Rede. Fazit: Die Versicherung hat durch den Abzug Ihrer eingezahlten Beiträge bei dem gerichtlichen Vergleich 9.000 Euros bis zur Fälligkeit den 1.4.2011 also 4,5 Jahre von mir zinslos erhalten, und den gerichtlich festgestellten Vergleich bezeichnen Sie als: Schreiben des Arbeitsgerichtes. Mit freundlichen Grüßen


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Diese Antwort ist vom 8.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 08.11.2006 23:57:02
Rechtsanwältin Patrycja Gerhardy
Entenmarkt 3, 37154 Northeim, Tel: 05551/3649, Fax: 05551/66348
Familienrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller, In Anbetracht der mir gebotenen Informationen teile ich im Rahmen einer Erstberatung folgende rechtliche Einschätzung ............

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