Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema Diplomarbeit.
Mein Sohn schreibt an seiner Diplomarbeit als Wirtsch.ing. bei BMW, nachdem er dort erfolgreich ein Pflichtpraktikum absolviert hatte. Das war im Januar 2011 mit den beiden Betreuern (Fraubhoferinstitut and er Uni Bremen und Dekan seiner Fakultät) so abgesprochen worden Die Arbeit meldet er jetzt, 3 Monate vor Abgabe offiziell an. Seit heute weiß er, dass der Dekan, der solche externen Diplomarbeiten bei Firmen nicht schätzt, dies mit Schreiben vom April 2011 verboten hat. Nun ist die Frage: Gilt dies nun rückwirkend auch für seine bereits fast fertige Dipl.arbeit? Was können wir tun, damit er seine Arbeit dort, wie vereinbart, fertigstellen und in seiuner Uni abgeben kann??? Welche rechtlichen Schritte wären möglich?Antwort geschrieben am 19.05.2011 15:46:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 583
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vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1.Gilt dies nun rückwirkend auch für seine bereits fast fertige Dipl.arbeit?
Zunächst ist maßgeblich, was hierzu in der entsprechenden Studienordnung/Prüfungsordnung des Fachbereichs geregelt ist.
Grundsätzlich hat die Studienordnung einen Vorrang. Ohne eine konkrete Kenntnis der Studienordnung kann im Rahmen einer Erstberatung leider keine abschließende Antwort gegeben werden.
Sofern aber die Studienordnung/Prüfungsordnung hierzu keine Aussage trifft, wäre meines Erachtens eine rückwirkende Wirkung für Ihren Sohn zumindest angreifbar.
Er hat nämlich zwar die Arbeit erst jetzt offiziell angemeldet, wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat er aber die Diplomarbeit bereits zu einem Zeitpunkt angefangen, indem es die Weisung des Dekans in dieser Form so noch nicht gab.
2.Was können wir tun, damit er seine Arbeit dort, wie vereinbart, fertigstellen und in seiner Uni abgeben kann???
Hier sollte sich zunächst mit dem Dekan und falls dieses nichts nützen sollte, im Anschluss mit dem Träger der Universität in Verbindung gesetzt werden.
Hilfsweise sollte rein informell angefragt werden, wie Ihr Sohn denn sonst seine Diplomarbeit fertigstellen sollte.
3.Welche rechtlichen Schritte wären möglich?
Zunächst müsste Ihr Sohn natürlich einen entsprechenden Antrag auf Zulassung der Diplomarbeit stellen. Sofern dieser Antrag abgelehnt werden sollte, sollte er gegen die Ablehnung unverzüglich Widerspruch einlegen.
Bereits hierbei sollte er sich von einem im Hochschulrecht/Prüfungsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort vertreten lassen.
Sollte auch das Widerspruchsverfahren negativ verlaufen ( oder in ihrem Bundesland nicht vorgesehen sein, dieses ergibt sich dann aus Landesrecht, das wird der Kollege vor Ort aber wissen), so wäre schließlich Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.
Ihr Sohn sollte also zunächst einen Antrag stellen auf Zulassung. Sofern es weiterhin Probleme gibt, sollte dann ein Kollege vor Ort beauftragt werden. Hier müsste dann explizit geprüft werden, ob nach der derzeitigen Studienordnung für den betreffenden Studiengangs sowie die entsprechende Prüfungsordnung für diesen Studiengang das Verhalten/die Auffassung des Dekans rechtswidrig bzw. nicht rechtlich haltbar ist.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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kanzlei.newerla@web.de
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