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Frage geschrieben am 09.02.2009 09:55:22

Diplomarbeit verkaufen?

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3622
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema Diplomarbeit.
Ich schreibe gerade meine Diplomarbeit für ein Unternehmen und bin dort auch als Diplomand angestellt. Leider kann ich während meiner Arbeitszeit im Büro jedoch nicht an meiner Diplomarbeit schreiben, sondern arbeite in vollen Umfang an allen Projekten mit. Für meine Arbeitszeit werde ich auch entsprechend vergütet. Wem gehört die Diplomarbeit nach Beendigung? Bin ich berechtigt für die Diplomarbeit einen weiteren Kaufpreis zu verlangen? In welchen Formaten bin ich verpflichtet die Diplomarbeit meinem Arbeitgeber zu überlassen (schriftlich und auch digital?)? Wer hat das Urheberrecht dieser Diplomarbeit? Ist mein Betreuer berechtigt meine Diplomarbeit weiterzuverkaufen, ohne dass ich Kenntnis davon habe?


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Diese Antwort ist vom 9.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 09.02.2009 10:35:42
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Martin Niklas
Lindenallee 74, 45127 Essen, Tel: 0201-201688-0, Fax: 0201-201688-11
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht, Versicherungsrecht, Maklerrecht, Franchiserecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne gebe ich Ihnen im Rahmen einer rechtlichen Erstberatung eine Antwort auf Ihre Fragen bzgl. der Diplomarbeit.
Eine Diplomarbeit ist grundsätzlich alleiniges "geistiges Eigentum" des Diplomanden, er hat das alleinige Urheberrecht an der Arbeit.
Ein Betreuer hat keinerlei Rechte an der Arbeit, weil es gerade das Wesen einer Diplomarbeit ist, alleinige geistige Leistung des Diplomanden zu sein.
Mit dem Urheberrecht verbunden ist auch dass alleinige Recht, die Diplomarbeit zu veröffentlichen und zu verwerten, sei es unentgeltlich oder kommerziell.
Grundsätzlich hat somit weder die Hochschule, noch der betreuende Professor, noch ein beteiligtes Unternehmen irgendein Recht an der Arbeit.
Wenn zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen diesbezüglich keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, kann das Unternehmen Ihre Arbeit nur dann verwenden, wenn Sie damit einverstanden sind, so dass Sie sie dem Unternehmen also auch "verkaufen" könnten.
Damit wird auch klar, dass das Unternehmen die Arbeit gegebenenfalls auch nur in dem Format erhalten muss, welches vereinbart wurde.
Allerdings hat ein Unternehmen in der Regel das Recht, für eine anderweitige Verwertung und Veröffentlichung seine Zustimmung zu erteilen, weil möglicherweise Belange des Unternehmens, wie beispielsweise die Geheimhaltung, betroffen sein könnten.
Das Unternehmen darf aber eine solche Zustimmung nur dann verweigern, wenn es ein entsprechend schützenswertes Interesse an der Nichtveröffentlichung wirklich gibt.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weitergeholfen zu haben. Alles gilt, wie bereits angedeutet, nur insoweit, als nicht anderweitige Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Unternehmen getroffen wurden.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Diplomarbeit verkaufen? | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2009-02-11
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