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Frage geschrieben am 19.07.2011 20:49:02

Diplomarbeit Täuschung

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € 25,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1214
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema Diplomarbeit.
Ich habe vor kurzem meine Diplomarbeit geschrieben und nun mein Diplomzeugnis in der Hand (Fachhochschule, Ingenieurwesen). Allerdings habe ich bei vereinzelten Experimenten Ergebnisse bewusst etwas geschönt, bzw. nicht ganz exakt ausgewertet. Im Gesamten beeinflusst das die Ergebnisse kaum. Ich habe Bedenken, dass dies möglicherweise doch noch ans Licht kommt und mir mein Diplom aufgrund von Täuschung entzogen wird.

In der Prüfungsordnung findet sich nur ganz allgemein: Nichtbeenden und Nichtbestehen einer Prüfungsleistung (Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß): Eine Prüfungsleistung gilt auch als "nicht bestanden", wenn die Kandidatin/der Kandidat das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung oder durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen versucht.

Von einer nachträglichen Aberkennung des Diploms (egal aus welchen Grund) steht in der Prüfungsordnung nichts. Hat die Hochschule dann überhaupt die rechtliche Grundlage mir das Diplom zu entziehen?



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