30.10.2011 | 18:52
Antwort
von
Rechtsanwalt Thomas Mack
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Die Digitalisierung ist eine Vervielfältigung im Sinne des
§ 16 UrhG die grundsätzlich nur dem Urheber erlaubt ist.
Bei der von Ihnen erwähnten Privatkopie handelt es sich um eine Ausnahme die in engen Grenzen zulässig ist.
Die relevante Regelung des
§ 53 Abs. 1 UrhG bestimmt wie folgt:
„Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."
Aus der Regelung des Abs. 1 S.2 ergibt sich, daß eine digitale Vervielfältigung durch Sie als Dritten nur unentgeltlich zulässig wäre.
Da eine solche Arbeit durch eine Agentur nach allgemeiner Lebenserfahrung nur gegen Entgelt durchgeführt wird, setzen Sie sich somit bei einer Digitalisierung dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung aus.
Daher muß ich Ihnen von einer entsprechenden Bearbeitung im Kundenauftrag abraten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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