einkauf:
1.1. von privat einen radsatz (vier reifen auf alufelgen) für 200 euro somit ohne vorsteuer
leider sind zwei reifen abgefahren..
1.2. kauf von zwei losen reifen beim händler gegen rechnung 50,00 euro inkl. MWSt (diese reifen wurden aufgezogen, die schlechten entsorgt)
1.3. kauf von neuen nabenkappen beim händler gegen rechnung für 25 euro.
verkauf:
der radsatz wurde für einen gesamtpreis von 350 euro an einen privatmann verkauft, der keine rechnung haben möchte.
wie muss nun eine interne rechnung aussehen und wie wird versteuert?
muss man den radsatz als vier lieferungen (vier räder) betrachten? zwei beim verkauf inkl. MWSt und zwei differenzbesteuert?
oder fällt für alles nun beim verkauf MWSt an?
oder muss man
350 euro (gesamtverkaufspreis)
- 50 euro (zwei reifen)hier 19% inkl.
- 25 euro (nabenkappen)hier 19% inkl.
= 275
- 200 euro (kaufpreis von privat)
= 75 euro gewinn von dem nun 19% differnbesteuert wird?
Antwort geschrieben am 08.02.2012 16:52:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen Einkaufspreis (200 Euro) und Verkaufspreis (350 Euro), wobei die Umsatzsteuer herauszurechnen ist: Der Unterschiedsbetrag sind 150 Euro, davon ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent abzuziehen (150 Euro x 19/119 ). Die Nebenkosten (Ersatzreifen und Naben) mindern die Bemessungsgrundlage nicht.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht
Luisenstr. 25
80333 München
Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
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info@kanzlei-hermes.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.02.2012 10:51:47
vielen dank für die prompte reaktion. die antwort hat mit bedingt (50%) geholfen. nach ihrer ausführung ergibt sich folgende situation:
der käufer würde auf wunsch ein rechnung mit 350 euro gesamtbetrag und dem hinweis "es wurde die diff.-besteuerung gem. § 25a angewandt" erhalten und mehr wäre auf der rechnung an beträgen nicht drauf?!?
unklar ist aber, was mit der MWSt der beiden posten reifen und nabenkappen passiert. (info: ersatzreifen ist vllt verwirrend, diese beiden reifen werden montiert und ersetzen die abgefahren reifen des radsatzes, ein möglicher käufer erhält somit einen radsatz bestehend aus vier alufelgen mit aufgezogenen reifen ohne seperate ersatzreifen)
die vorsteuer wird ja beim einkauf der beiden riefen und der nabenkappen geltend gemacht, wie geht es denn weiter? der radsatz wurde nach ihrer erklärung gem. diff.-besteuerung verkauft.
ich dachte, ich müsste bei einem verkauf so intern abrechnen:
Gesamtbruuto: 350 euro
enthaltene MWSt.: 11,97 euro
Gesamtnetto: 338,03 euro
pos. 01 = netto 42,02 euro / 19 % MWSt / 7,98 MWSt
pos. 02 = netto 21,01 euro / 19 % MWSt / 3,99 MWSt
pos. 03 = netto 275 euro / 0 % MWSt / 0,00 Euro MWSt
freundliche grüße aus köln
vielen dank für die prompte reaktion. die antwort hat mit bedingt (50%) geholfen. nach ihrer ausführung ergibt sich folgende situation:
der käufer würde auf wunsch ein rechnung mit 350 euro gesamtbetrag und dem hinweis "es wurde die diff.-besteuerung gem. § 25a angewandt" erhalten und mehr wäre auf der rechnung an beträgen nicht drauf?!?
unklar ist aber, was mit der MWSt der beiden posten reifen und nabenkappen passiert. (info: ersatzreifen ist vllt verwirrend, diese beiden reifen werden montiert und ersetzen die abgefahren reifen des radsatzes, ein möglicher käufer erhält somit einen radsatz bestehend aus vier alufelgen mit aufgezogenen reifen ohne seperate ersatzreifen)
die vorsteuer wird ja beim einkauf der beiden riefen und der nabenkappen geltend gemacht, wie geht es denn weiter? der radsatz wurde nach ihrer erklärung gem. diff.-besteuerung verkauft.
ich dachte, ich müsste bei einem verkauf so intern abrechnen:
Gesamtbruuto: 350 euro
enthaltene MWSt.: 11,97 euro
Gesamtnetto: 338,03 euro
pos. 01 = netto 42,02 euro / 19 % MWSt / 7,98 MWSt
pos. 02 = netto 21,01 euro / 19 % MWSt / 3,99 MWSt
pos. 03 = netto 275 euro / 0 % MWSt / 0,00 Euro MWSt
freundliche grüße aus köln
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.02.2012 17:28:29
Wie gesagt, der Austausch der Reifen sind Nebenkosten und mindern die Bemessungsgrundlage nicht. Ihre Berechnung ist falsch. Eine Einzeldifferenz wird hier nicht durchgeführt.In Fällen der Differenzbesteuerung ist in der Rechnung auf die Anwendung der entsprechenden Sonderregelungen nach § 25a UStG hinzuweisen (§ 14a Abs. 6 UStG).
Ein Ausweis der Steuer auf der Rechnung ist nicht zulässig. Daher stellen Sie Ihre Rechnungen ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer nur mit einem Endbetrag, der die Umsatzsteuer (hier 23,94 €) enthält.
Wie gesagt, der Austausch der Reifen sind Nebenkosten und mindern die Bemessungsgrundlage nicht. Ihre Berechnung ist falsch. Eine Einzeldifferenz wird hier nicht durchgeführt.In Fällen der Differenzbesteuerung ist in der Rechnung auf die Anwendung der entsprechenden Sonderregelungen nach § 25a UStG hinzuweisen (§ 14a Abs. 6 UStG).
Ein Ausweis der Steuer auf der Rechnung ist nicht zulässig. Daher stellen Sie Ihre Rechnungen ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer nur mit einem Endbetrag, der die Umsatzsteuer (hier 23,94 €) enthält.
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