Dienstwagen Reparaturkosten
08.06.2012 12:10
| Preis:
55,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Hallo,
ich hatte eine Aufhebungsvereinbarung per 30.06. mit sofortiger Freistellung mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Laufende Kosten für den Dienstwagen während der Freistellungsphase werden vom AG übernommen. Der Dienstwagen aus dem per 30.06. auslaufenden Leasingvertrag wird von mir übernommen. Ich hatte dann per 30.04. das Arbeitsverhältniss gekündigt. Wer übernimmt die Reparaturkosten für den noch auf die Firma laufenden Wagen zwischen 01.05 - 30.06.?
08.06.2012 | 13:47
Antwort
von
Rechtsanwalt Patrick Hermes
264 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Diese Klausel bedarf der Auslegung nach dem Wortlaut. Meines Erachtens sind laufende Kosten hier nur regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, wie Benzin, Steuer, Wartung etc. Im Gegensatz hierzu sind Reparaturkosten zb aufgrund eines Un falls außergewöhnliche Kosten und somit nicht von Arbeitgeber zu tragen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller
08.06.2012 | 13:56
Sehr geehrter Herr Anwalt,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das Fahrzeug hat einen Motorschaden - also auch aussergewöhnliche Kosten?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
09.06.2012 | 21:07
Wenn der Motorschaden nicht etwa auf einem Verschulden Ihrerseits entstanden ist, sind diese Kosten (zb bei Verschleiß) vom Arbeitgeber zu tragen.