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Dienstwagen Reparaturkosten


08.06.2012 12:10 |
Preis: 55,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes




Hallo,

ich hatte eine Aufhebungsvereinbarung per 30.06. mit sofortiger Freistellung mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Laufende Kosten für den Dienstwagen während der Freistellungsphase werden vom AG übernommen. Der Dienstwagen aus dem per 30.06. auslaufenden Leasingvertrag wird von mir übernommen. Ich hatte dann per 30.04. das Arbeitsverhältniss gekündigt. Wer übernimmt die Reparaturkosten für den noch auf die Firma laufenden Wagen zwischen 01.05 - 30.06.?
08.06.2012 | 13:47

Antwort

von

Rechtsanwalt Patrick Hermes
264 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Diese Klausel bedarf der Auslegung nach dem Wortlaut. Meines Erachtens sind laufende Kosten hier nur regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, wie Benzin, Steuer, Wartung etc. Im Gegensatz hierzu sind Reparaturkosten zb aufgrund eines Un falls außergewöhnliche Kosten und somit nicht von Arbeitgeber zu tragen.




Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com

Nachfrage vom Fragesteller 08.06.2012 | 13:56

Sehr geehrter Herr Anwalt,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das Fahrzeug hat einen Motorschaden - also auch aussergewöhnliche Kosten?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 09.06.2012 | 21:07

Wenn der Motorschaden nicht etwa auf einem Verschulden Ihrerseits entstanden ist, sind diese Kosten (zb bei Verschleiß) vom Arbeitgeber zu tragen.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Patrick Hermes
München

264 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Gesellschaftsrecht