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Frage geschrieben am 18.07.2011 15:56:23

Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 898
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Ich bin gelernte Physiotherapeutin und seit einem Jahr an einer staatlichen Berufsfachschule für die Ausbildung zum Physiotherapeuten als Lehrkraft für den fachpraktischen Unterricht in Vollzeit auf unbestimmte Zeit beschäftigt.
Träger dieser Schule ist die Universität X., die Schulaufsicht wird durch die Regierung geführt.
Meinen Arbeitsvertrag schloss ich mit dem Vertagspartner " Freistaat Bayern, vertreten durch den Kanzler der Universität X. Zuständig ist die Personalabteilung der Universität X. Eingestellt wurde ich vom Schulleiter, dieser hat ebenfalls einen Arbeitsvertrag mit der Universität.
In meinem Arbeitsvertrag wird weder mein Beruf genannt, noch meine Tätigkeit als Lehrkraft.
In der Anlage zum Arbeitsvertrag heißt es...
wird als Arbeitnehmerin im sonstigen Dienst bei der staatlichen Berufsfachschule für Physiotherapeuten beschäftigt.
Mein Frage:
Gilt für mich die Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern, obwohl ich laut Arbeitsvertrag nicht als Lehrkraft eingestellt wurde? Gelten die Bayerischen Unterrichtspflichtzeiten für Lehrer?
Hat die Schulaufsicht (Regierung und Kultusministerium) ein Weisungsrecht mir gegenüber, obwohl sie nicht Vertragspartner sind?

-- Einsatz geändert am 18.07.2011 19:03:42



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