bei folgendem Sachverhalt bitte ich Sie um Ihre Empfehlung für ein Anschreiben an den zuständigen Landrat der Kreisstadt in NRW.
Zu wiederholten Vorfällen des Nachbarn bzw. dessen Hundes gegen das Landeshundegesetz NRW habe ich das zuständige Ordnungsamt mehrfach in den vergangenen drei Jahren hingewiesen, zuletzt mit einer Handy-Fotoaufnahme des unbeaufsichtigten Schäferhundes, der über das angrenzende öffentliches Wiesengrundstück Hasen jagte, nachdem er wiederholt das Grundstück des Hundehalters unbemerkt verlassen konnte.
Die Mitarbeiterin verwies bisher auf das Landeshundegesetz NRW, dass keine Schäferhunde explizit erwähnt und hält es auch trotz Einspruch gegen ihre Mitteilung nicht für notwendig, den Hund von dem Halter vorführen zu und dessen Gefährlichkeit feststellen zu lassen.
Gegen diese Mitarbeiterin möchte ich nun beim zuständigen Landrat eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und ferner darum bitte, dass unseren Anzeigen entsprechend nachgegangen wird, ggf. von einem anderen Mitarbeiter der Ordnungsbehörde.
Hierzu bitte ich Sie um Ihre Empfehlung zu einer formlosen Formulierung.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ratsuchender
Antwort geschrieben am 06.02.2012 10:02:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos möglich, ist es nicht vorgesehen, spezielle Formulare oder andere Formerfordernisse zu verwenden. Allerdings haben Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde grundsätzlich in schriftlicher Form zu stellen. Ein nüchterner und sachlicher Schreibstil sollte der Beschwerde zugrunde liegen; emotionale Ausbrüche oder gar persönliche Beleidigungen sollten in jedem Fall vermieden werden, um der Beschwerde Gehör zu verschaffen.
Sie sollten die Dienstaufsichtbeschwerde an den Vorgesetzen des Beamten richten, gegen den sich ihre Beschwerde richtet. Manchmal gibt es eine Dienstaufsichtsbehörde.Der Adressat ist verpflichtet, über die Beschwerde in einem angemessenen Zeitraum zu entscheiden und diese Entscheidung auch dem Beschwerdeführer mitzuteilen. Allerdings bedarf es für die Entscheidung keiner näheren Begründung.
Eine Formulierung könnte folgendermaßen aussehen:
Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau/Herrn XXX ein.
Begründung:
Frau/Herr XXX ist von mir mehrfach in den vergangenen drei Jahren darauf hingewiesen worden, dass sich ein gefährlicher Hund, Rasse Schäferhund, in der XXXstraße Nummer xx aufhält…
Selbst nachÜberreichung von Filmmaterial, das die Gefährlichkeit beweist, blieb Frau/err XXX untätig und berief sich auf das Landeshundegesetz NRW, welches für Schäferhunde keine Regelung trifft.
Dann schildern Sie noch die Einzelheiten, also, weshalb der Hund auffällig ist ect.
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
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