Frage geschrieben am 09.02.2010 04:38:23

Betreff: Diebstahl der Marke


Rechtsgebiet: Urheber, Marken, Patente
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 450
Sehr geehrte Damen & Herren,

ich habe vor dreizehn Jahren eine Wort- & Bildmarke bei dem deutschen Marken - und Patentamt angemeldet.

Das Design habe ich selbst entworfen, ebenso wie mir den Phantasienamen ausgedacht.

Nachdem das Markenrecht ausgelaufen ist habe ich es nicht mehr verlangert.

Vor einem Jahr hat dann eine andere Firma aus dem Nachbarort exakt meine Marke inkl. meinem Design wieder für sich eingetragen bekommen. Sie verwendet dieses Symbol inkl. Marke seitdem und hat mir die Verwendung untersagt.

Ist dies rechtens ? Was kann ich tun ?

Mal angenommen, ich hätte ich die Marke schon die letzten 5 Jahre nicht mehr gewerblich genutzt, würde sich für die Gegenseite daraus ein Vorteil ergeben ?

Was muss ich tun um zu beweisen, dass ich sie doch noch benutzt habe bzw. dürfen die eigentlich mein Design benutzen ?





Antwort geschrieben am 09.02.2010 05:21:41
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Der Schutz Ihrer Marke ist nach zehn Jahren ausgelaufen und wurde nach Ihren Angaben nicht verlängert. Daher wurde die Marke gelöscht und gilt als nicht existent.

Damit kann nunmehr jede beliebige Person die Marke für sich anmelden und nach Anmeldung/Eintragung die Nutzung durch andere untersagen. Die Anmeldung/Untersagung durch die Firma aus dem Nachbarort ist damit rechtens.
Markenrechtlich können Sie versuchen, diese Marke löschen zu lassen, wenn Sie beweisen können, daß Sie die Marke trotz Löschung weiterverwendet haben und diese eine sogenannte Verkehrsgeltung erreicht hat. Eine Verkehrsgeltung ist gegeben, wenn maßgebliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise (Kunden, Wettbewerber, Marktbeobachter) diese Marke als Herkunftsnachweis für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung erkennen.

Wie lange Sie die Marke nicht mehr genutzt haben, ist angesichts der Löschung der Marke grundsätzlich unerheblich, es entstünde daher kein Vorteil für die Gegenseite, wenn Sie die Marke seit fünf Jahren nicht mehr genutzt haben. Wichtig ist lediglich, ob die Marke noch die erwähnte Verkehrsgeltung erreicht hat. Diese kann natürlich durch eine Nichtbenutzung wieder verloren gehen.

Der Beweis einer Nutzung wäre nicht hilfreich, vielmehr müßten Sie die Verkehrsgeltung beweisen. Dies erfolgt üblicherweise durch eine umfangreiche Umfrage, die beweist, daß die angesprochenen Verkehrskreise (Kunden, Wettbewerber, Marktbeobachter) die Marke als Herkunftsnachweis kennen.

Wenn das Design die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht und damit ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt, können Sie der Gegenseite aus Urheberrecht untersagen, das Design zu benutzen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

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