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Frage geschrieben am 03.01.2011 13:17:04

Diebstahl bei der Arbeit

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1298
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 126 weitere Antworten zum Thema Diebstahl.
Ich habe bei der Arbeit Geld gestohlen!
Das Geld hätte eigentlich an unsere Kunden weitergeleitet gehört!
Es ist noch nicht aufgefallen, aber ich habe ein schlechtes Gewissen!
Mir ist klar wenn ich es sage, das mein job weg ist, aber kann es sein, das mein Chef mich vielleicht nicht anzeigt, wenn ich gleich alles sage?
Wenn es zur anzeige kommt, mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Ich bin noch nicht Vorbestraft!


Antwort geschrieben am 03.01.2011 14:25:25
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Sollte Ihr Fehlverhalten Ihrem Arbeitgeber bekannt werden, so haben Sie bestenfalls mit einer Abmahnung, wahrscheinlicher aber mit einer (fristlosen) Kündigung zu rechnen.

2. Diebstahl (gemäß § 242 StGB) sieht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Je nach Ablauf der einzelnen Tat könnten Sie sich aber alternativ der sogenannten Untreue, strafbar nach § 266 StGB, schuldig gemacht haben. Die Untreue sieht als Strafe ebenfalls Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
Die Höhe der zu erwartenden Strafe lässt sich anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen nicht beurteilen. Denn hierfür kommt es auf eine Vielzahl von Faktoren an. Insbesondere werde von Interesse, wieviel Geld Sie Ihrem Arbeitgeber „gestohlen" haben. Ich bitte dahingehend höflich um Mitteilung im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion.
Sollte es sich um mehrere Tathandlungen handeln, bitte ich außerdem um Mitteilung, über welchen Zeitraum, wie oft und wie viel Geld jeweils genommen bzw. nicht weitergeleitet wurde.

Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlose Nachfragefunktion ebenso wie für eine weitere Wahrnehmung Ihrer Strafverteidigung zur Verfügung und verbleibe einstweilen

mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.01.2011 15:48:14

Wie viel genau das war weiß ich nicht, schätze so 700 €.
Der Zeitraum war so ca. ein halbes jahr bis ein jahr !
sollte ich einen anwalt einschalten bevor oder nachdem ich mit meinem chef gesprochen habe?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.01.2011 16:04:42

Sehr geehrte Anfragende,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Bei dem von Ihnen genannten Gesamtschaden gehe ich davon aus, dass Sie im Falle einer Verurteilung mit einer Geldstrafe nicht aber mit einer Haftstrafe zu rechnen haben.
Möglicher Weise wird diese Geldstrafe (noch) unter 90 Tagessätzen liegen und mithin nicht in das Führungszeugnis eingetragen werden. Hierbei kommt es unter anderem auch auf die Anzahl der einzelnen Taten an.

Angesichts der weitreichenden Folgen - insbesondere auch in Bezug auf Ihr Beschäftigungsverhältnis - empfehle ich Ihnen vor dem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

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