Diebstahl aus unverschlossener Garage
17.02.2011 13:18 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Bade
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Problematik: Ich habe an einen Mieter eine Garage vermietet. Das Schloss der Garage ist defekt. Der Mieter hat dies meinen Hausmeister vor über einem Jahr mitgeteilt dieser hat diese Angaben weder an mich weitergeleitet noch behoben, außerdem ist er mittlerweile nicht mehr für mich tätig. Nun ist diesem Mieter aus der Garage ein Fahrrad und Lebensmittel aus der in der Garage befindlichen Eistruhe gestohlen worden.
Meine Frage: Wer haftet ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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