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Diebstahl als Mitarbeiter einer Firma


25.02.2007 17:36 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter




Ich habe Waren im Wert von ca. 5000 € gestohlen.
Wurde überführt, habe sofort selber fristlos gekündigt & den Diebstahl zugegeben.
Habe mich verpflichtet, den entstandenen Schaden in Raten zurückzuzahlen.
Mein Arbeitgeber sagte mir, dass trotzdem Strafanzeige über die Staatsanwaltschaft gestellt wird.
Mit welchem Strafmaß muß ich rechnen?
Bin seit 10 Jahren in der Firma, habe keine Vorstrafen, habe Familie mit Kind & war ja geständig...?!?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 46 weitere Antworten zum Thema:
Firma Mitarbeiter Diebstahl
25.02.2007 | 20:01

Antwort

von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
781 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:

§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Sollte eine Geldstrafe verhängt werden, ist diese immer von den Einzelheiten Ihres Falles sowie vom Ermessen des Richters abhängig. Desweiteren ist die Rechtssprechung von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Vorhersagen der genauen Höhe der Geldstrafe ist somit nicht möglich. Soweit es sich um wiederholte Taten handelt, wird das Strafmaß als erste Orientierung um die 90 Tagessätze liegen, jedoch ist auch eine Abweichung nach oben möglich mit der Folge, dass eine Eintragung in das Führungszeugnis erfolgt.

Verhängt das Gericht eine Geldstrafe, so wird diese in Tagessätzen ausgewiesen. Der Tagessatz wird aus dem Nettomonatsgehalt abzüglich eventueller Unterhaltszahlungen und Kreditverpflichtungen für die Anschaffung von Hausrat errechnet, indem der Restbetrag durch 30 geteilt wird.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben, empfehle Ihnen soweit es zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei kommt einen Kollegen vor Ort zu konsultieren.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

ANTWORT VON
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Bad Nauheim

781 Bewertungen
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Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht