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Zu unrecht des Diebstahls bezichtigt


01.01.2010 23:34 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas M. Boukai


| in unter 2 Stunden

guten tag liebe anwälte,

ich bin gewerblich tätig und kaufe ab und zu postenware, bei einen speziellen postenhändler. die ware ist in grosse rollwagen verpackt, welche komplett gekauft werden (kein absortieren) es ergab sich folgende situation: ich fand einen wagen, welcher einen lieferschein hatte, auf dem kein einzelposten, sondern SCHROTT deklariert war... der wagen enthielt komischerweise hochwertige elektronikartikel: 2 laptops, 1 flachbildfernseher und einen top-staubsauger, nebst 10-20 anderen artikeln in originalkartons und auch neutralkartons verpackt... ich suchte mir diesen wagen natürlich zum kauf aus und stellte diesen zu den anderen mir ausgesuchten wagen. als ich das getan hatte, änderte sich die normal zu scheinende situation und die 2 angestellten des sonderpostengrossmarktes fingen an, wie wild herumzulaufen... ich wurde aufgefordert zu warten, obwohl meine einkaufszeit noch nicht zu ende war und wurde dann in einen aufenthaltsraum gebeten... danach führten die 2 mich wieder zum wagen und befragten mich nach einer spielkonsole... ich war ein wenig verdutzt, da ich glaubte, es ginge um die laptops und ich antwortete auf die frage mit der wahrheit, dass ich keine spielkonsole hätte und sie doch gerne schauen könnten, ob sie eine finden... ich ahnte dabei schon schlimmes... kurzum, der wagen mit den vielen kartons wurde durchsucht und natürlich in einem karton im unteren teil des wagens wurde die gesuchte konsole gefunden... diese wagen sind ca 2 m hoch, bestehen aus stahlgitter und haben eine türe (man müsste also den wagen öffnen, pakete anheben um im unteren teil etwas hinzuzutun )nach einem telefonat mit dem vorgesetzten, wurde mir hausverbot erteilt und ich zum verlassen des lagers ohne die ausgesuchte ware aufgefordert... die angestellten behaupteten, dass sie die konsole auf einem anderen wagen im lager abgelegt hätten und zeigten mir diesen... wie der artikel dorthin gekommen ist, weiss ich nicht und die 2 angestellten behaupten nun, dass ich es war...
ich hatte in der vergangenheit immer mal das tun dieser 2 angestellten kritisiert und damit wohl groll erregt...
noch wichtig: zu der zeit meines einkaufs hielten sich noch weitere 3 kunden in der halle auf... diese verluden gekaufte waren... leider wird das lager nicht videoüberwacht... falls wichtig: ich hatte die sachen auch erst bereitgestellt und noch nicht zur laderampe gebracht, bzw. war noch nicht fertig mit dem aussuchen.. Ich habe aufgrund der vorkommnisse Anzeige erstattet, welche aber von der staatsanwaltschaft abgewiesen wurde... im gleichen zug haben nun die angestellten wegen falscher verdächtigung, gegen mich erstattet. da ich keinen zeugen habe (einkauf erledige ich alleine) kann ich nicht ausräumen, dass ich den artikel nicht in den grossen wagen gelegt habe und beide angestellten behaupten dies... einen augenzeugen für die angebliche tat gibt es widerum auch nicht... die angeblich von mir zum stehlen beabsichtigte ware, befand sich nicht an einem mir zugänglichem ort (wie beim ladendiebstahl am mann, hosentasche etc.), sondern lediglich auf einem wagen welcher zum zeitpunkt des durchsuchens im besitz der firma, auf dem gelände der firma stand und noch nicht durch zahlung der kaufsumme an mich übergegangen war, noch eine verladung der ware in mein fahrzeug freigegeben war...
meine frage: handelt es sich bei diesem vorfall überhaupt um ein nachweisliches vergehen (diebstahl, versuchter diebstahl)... wie schon ausgeführt; ich denke, dass das ganze eine art komplott ist, aber kann auch nicht beweisen, dass die angestellten in irgendeiner weise lügen... soll ich mich wehren, oder werde ich noch bestraft, weil ich völlig wahrheitsgemäss eine anzeige erstattet habe???
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 139 weitere Antworten zum Thema:
Anzeige Falsche Beschuldigung Diebstahls Verdächtigung
02.01.2010 | 00:17

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
159 Bewertungen

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Der Tatbestand des Diebstahls setzt unter anderem das Merkmal des Bruch fremden Gewahrsams unter Begründung neuen (nicht notwendigerweise eigenen) Gewahrsams voraus. In Ihrem Fall befand sich die Ware genaue wie die andere ausgesuchte Ware in einer Art großem Einkaufswagen, der noch nicht an der Kasse und damit noch im Ladenlokal war. Die Voraussetzungen des Diebstahls, auch zum Versuch scheinen mir hier nicht ansatzweise gegeben zu sein, soweit die Konsole lediglich unten im Wagen lag und nicht besonders in irgendeiner fremden Verpackung versteckt war.
Die von Ihnen selbst gegebene Begründung für die falsche Verdächtigung ist damit nicht abwegig und der Vorwurf ist in Betracht zu ziehen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht -


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
Augsburg

159 Bewertungen
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Erbrecht, Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Schadensersatzrecht