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Frage geschrieben am 23.03.2011 11:13:14

Dichtes Auffahren und Nötigung

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1130
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema Nötigung.
Ich fahre (allein) auf einer Autobahn auf der Überholspur, zügig aber nicht schnell, als plötzlich ein PKW (mit Beifahrerin), welcher etwa 90km/h zwischen LKWs fährt, ausschert. Er blinkt kurz und steht dann plötzlich vor mir. Ich habe gehupt und konnte gerade noch rechtzeitig verzögern. Dadurch mußte ich notgedrungen kurzeitig näher auffahren. Als ich den PKW dann überholt habe, habe ich ihm mit einer winkenden Handbewegung gezeigt, dass er viel zu schnell auf die Überholspur ausgeschert ist.
Nun kam eine staatsanwaltschaftliche Vorladung indem meine Vernehmung als Zeuge erforderlich ist.
Ich hatte zwar noch keine Akteneinsicht, aber es wird mir Gefährdung des Straßenverkehrs und grobes Fehlverhalten vorgeworfen. Scheinbar auch Nötigung (Scheibenwischerbewegung).

Meine Sicht ist gänzlich anders:
der PKW Fahrer hat dem Fahrspurwechsel in keiner Weise die nötige Aufmerksamkeit entgegengebracht. Auch hat er den Blinker nicht rechtzeitig gesetzt, sowie vorher nicht über die Schulter geschaut. Das ging alles sehr schnell. Aus meiner Sicht wurde ich sehr gefährdet weil er seinen Spurwechsel unmittelbar vor mir vollzogen hat. Auch habe ich ihn nicht genötigt, sondern mit meiner von rechts nach links wischenden Handbewegungen gezeigt dass er viel zu schnell den Spurwechsel getätigt hat.

Frage: Kann ich meine Sicht bei der Polizei zu Protokoll geben oder soll ich besser einen Anwalt einschalten.

Anmerkung: Ich fahre seit 25 Jahren unfallfrei, mehr als 30.000km jährlich, ohne jeglichem Delikt, und ohne Geschwindigkeitsübertretung.


Antwort geschrieben am 23.03.2011 11:34:56
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Rechbergstrasse 22, 73550 Waldstetten, Tel: 07171/8709925, Fax: 07171/8709926
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Ihnen werden hier von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft mehrere (Verkehrs)-Delikte vorgeworfen. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe sollten Sie unbedingt einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Von einer Äußerung ohne anwaltlichen Beistand rate ich grundsätzlich ab. Der Anwalt vertritt Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und stellt vor allem einen Antrag auf Akteneinsicht. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann seriös beurteilt werden, welche Verteidigungsstrategie für Sie gewählt werden sollte.

Hinsichtlich der staatsanwaltlichen Vorladung bitte ich Sie mich kurz unter 07171/8709925 anzurufen.

Ihr bisheriges tadelloses Verhalten im Verkehr würde in der Regel in einem eventuellen Verfahren natürlich einen positiven Effekt für Sie darstellen.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


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