Deutschland - Belgien (scheidung & kindergeld)
27.02.2009 11:03 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo
Meine Frau will sich von mir trennen, wir haben 2 Kinder (1 Jahr und fast 3 Jahre). Wir wohnen in Deutschland und haben nach deutschem rescht vor 6 monaten geheirated. Jetzt will Sie nach Belgien wegziehen, setzt mehr als 200km zwischen mir und die Kinder. Wir würden uns gerne einigen auf Kindergeld, Kinderaufenthalt ... Doch ich befürchte dass auch wenn wir uns einigen dass wenn Sie in Belgien sozial hilfe anfragt werden die bei mir anklopfen und sagen ich müsste mehr bezahlen. Welches Land/Gericht ist zuständig. Da ich in Luxemburg arbeite wird Sie 440€ /monat saatliches kindergeld bekommen + kinderbonus von 150€. Ich verdiene netto 2800 dann habe ich kredite (haus renovierung;auto;konsum...) laufen + feste kosten wie versicherungen, wasser, strom ... beläuft sich auf fast 1900€. Meine Frau arbeite nicht mehr seit anfang diese Jahres, hätte aber vor in Belgien eine arbeit zu finden.
Meine fragen :
- Welches Land/Gericht ist zuständig für's kindergeld ?
- Können wir uns einigen auf das kindergeld ohne das ein dritter (staat oder gerischt) sich darin einmischt; auch wenn sie sozial hilfe anfragt
- Wo können wir uns scheiden lassen ? Deutschland-Belgien - Luxemburg ?
- was hätte ich +- an Kindergeld zu zahlen nach der düsseldorfer tabelle .. verstehe nicht richtig op ich das staaliche kindergeld abziehen kann oder nicht , nach tabelle falle ich in stufe 1 oder maximal stufe 2 ; also maximal 296€/ kind das wäre 592€ doch sie bekommt ja 590€ schon so vom kindergeld
Danke für eine antwort
-- Einsatz geändert am 27.02.2009 11:16:54
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Eingrenzung vom Fragesteller
27.02.2009 | 11:16









