Wie hoch sind die Kosten für das Verfahren? Da das Unternehmen nicht insolvent ist, wie hoch stehen die Chancen das Geld mit einem Mahnverfahren in voller Höhe inkl. der anfallenden Verfahrenskosten und Zinsen zu erhalten?
Sofern der antwortende Anwalt den Fall übernehmen würde bitte ich um entsprechende Mitteilung.
Mfg.
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Diese Antwort ist vom 3.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.10.2008 22:46:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
Mittelweg 161, 20148 Hamburg, Tel: 040-4112557-0, Fax: 040-4112557-17
Familienrecht, Internationales Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Bewertungen: 79
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen. Nach Ihren Angaben führe ich wie folgt aus:
Nach dem Internationalen Privatrecht bestimmt sich das anzuwendende Recht nach dem Schwerpunkt der Leistung. Nachdem Ihr Unternehmen Auftragnehmer war, dürfte der Schwerpunkt der Leistung in Deutschland liegen. Ob Sie darüber hinaus in den AGB deutsches Recht (abgesehen vom Gerichtsstand) vereinbart haben, sollten wir noch klären, gerne auch im Rahmen der Nachfragefunktion. Dann wäre die Anwendung des deutschen materiellen Rechts zwingend.
Die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB wäre bei Verträgen zwischen Unternehmern jedenfalls nach deutschem Recht unproblematisch. Ich gehe hierbei davon aus, dass das englische Unternehmen in irgendeiner Rechtsform nach englischem Recht besteht.
Nach dem deutschen Recht müsste sich der Schuldner nachweislich in Zahlungsverzug befinden, damit er die Kosten der Rechtsverfolgung zu zahlen hat. Nach § 286 Absatz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kommt der Schuldner 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung „quasi automatisch“ in Zahlungsverzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
Dass der Schuldner keinen Geschäftssitz in Deutschland hat, hat nur zur Folge, dass ein Internationaler Mahnbescheid zu beantragen ist, was lediglich die Zustellung etwas zeitaufwendiger gestalten wird. Es gelten die Besonderheiten aus §§ 689 Absatz 3, 703 d ZPO (Zivilprozessordnung). Lediglich bei Zustellungen außerhalb der EU wird das Mahnbescheidsantragsverfahren länger dauern und mehr Kosten verursachen.
Sollten Sie mir das Mandat übertragen wollen, darf ich Sie bitten, mich am Montag in der Kanzlei anzurufen. Aufgrund des elektronischen Mahnverfahrens ist unsere Ortsverschiedenheit zu vernachlässigen. Gern gebe ich Ihnen dann auch die voraussichtlich anfallenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren auf.
Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Falls Sie mich beauftragen wollen, können Sie sich bitte zunächst per Email über fea-radannheisser@gmx.de kontaktieren. Wenn Sie diese Antwort im Rahmen der Bewertung beurteilen, helfen Sie mit, dieses Portal transparenter und verständlicher zu gestalten.
Mit freundlichen Grüssen
gez. RA Dannheisser
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Kai-Uwe Dannheisser
Rechtsanwalt
An der Alster 3
20099 Hamburg
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Telefon: 040-63946575
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