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Frage geschrieben am 29.01.2012 10:30:13

Deutscher Inkasso-Dienst EOS DID (betrug?)

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 46,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1713
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe folgendes Problem diese EOS DID von Consumer Santander beauftragt über einen ich schuldigen betrag von 6500 Euro.

Derzeit als ich letztes jahr mit Ihnen da anfing zu verhandeln wegen ratenzahlung hier das hab ich, das bin ich, und das kann ich, stand der betrag auf 6800.-

Ich zeige mich zahlungs willig und biete 100 euro ratenzahlung an was natürlich auch aufs jahr gerechnet immerhin 1200 euro sind .

Ich überwies ihnen am 15.12.2011 100 Euro nachweisbar

Sie bestätigen mir mein ratenzahlungs angebot mit ja denken sie dran am 15.1.2012 ist die nächste rate fällig

Ich überweise diese am 13.1.2012 !!! nachweisbar !

Gestern war der 28.1.2012 ich bekomme von ihnen ein brief in dem sie schreiben sie wollen am nächsten 235 euro ansonsten Kontopfändung , Gerichtsvollzieher etc. im übrigen ist die derzeitge schuldenforderung 7241,-

Ich stehe kurz vor einer privat insolvenz , es fehlen nur noch wenig schritte und ich glaube allmählich die wollen einen sellisch so fertig machen das garnichtsmehr geht !

ganz nebenbei ich hatte von denen schonmal besuch wegen einer anderen geschichte bezüglich eines KFZ´s was mein vater hat und damals keinen kredit bekommen hat und ich den übernahm , die wirtschaftskriese kam und ich wurde arbeitslos !

Die probleme nahmen ihren lauf und nach dem besuch dieser EOS frau war ich stationär 7 wochen in Psychatrischer behandlung.

mein Angst ist daher recht gross

meine frage diesbezüglich dürfen die einfach trotz bestätigung der 100 Euro raten zahlung einfach mal so aus spass an der freude erhöhen ?? bzw. was liegt in ihrer macht wenn ich dennoch NUR 100 euro überweise . und was würden sie mir in dieser situation empfehlen

ps ein titel hat die eos von der consumer santander die damals einen titel erwirkten


Antwort geschrieben am 29.01.2012 10:58:38
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Einer möglichen Vollstreckung können Sie in der Tat die Ratenzahlungsvereinbarung entgegenhalten.

Ich nehme an, dieses ist schriftlich von beiden Seiten erklärt worden, was die Beweisführung wesentlich vereinfacht.

Die Ratenzahlungsvereinbarung ist auch nicht ohne Weiteres kündbar, soweit sich dieses aus der Vereinbarung ergibt bzw. diese so ausgelegt werden muss, zu Ihrem Schutze.

Im Übrigen würde eine Vollstreckung kaum etwas bringen:

- Sie können Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO umwandeln bzw. nach dieser Vorschrift einen Pfändungsschutzantrag beim Amtsgericht stellen;

- eine Sachpfändung ist meistens nicht möglich, bei sparsamen Hausrat;

- eine Vollstreckung ist im Falle des gerichtlichen Insolvenzbeschlusses nicht mehr möglich;

Sie sollten das der Gegenseite schreiben.
nach alledem ist somit fraglich, ob mehr als 100,- € monatlich überhaupt gegenüber Ihnen vollstreckt werden könnte.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
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Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
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Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 29.01.2012 11:00:27

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

eine Ergänzung noch:

Eine weitere Nachfrage zum Verständnis können Sie hier kostenlos stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.01.2012 12:37:31

Fraglich ist ob es eine wirksamkeit über die ratenzahlung gibt weil !
Ich habe lediglich ein schreiben hier in dem ich Errinnert werde den fälligen betrag von 100 euro am 15.1.2012 zu überweisen !

und gestern bekam ich (auf alter anschrift obwohl ich denen meine neue anschrift übermittelt hatte )das ich künftig 235 euro zahlen solle !

Ein pfändungsschutz konto habe ich bereits eingerichtet auf dessen keine pfändung drauf ist also sprich noch frei verfügbar für alles ist !

Allerdings betrübt mich hierbei eine andere thematik ich lebe in einem ehe ähnlichen verhältnis (standesamtlich heirat steht im raum zum zwecke der absicherung für beide seiten / das vorhaben steht schon seit längerem zur debatte aber der wunsch ordentliche kirchliche und standesamtlich gleichzeitig zu heiraten hatte derzeit überwiegt und uns davon abgehalten diesen schritt zu gehen !? weil wie man ja denken kann die finanzielle situation solche schritte vermeidet )

Zudem noch ist fraglich in wie fern man mich in meiner situation beschneiden könnte


Und bezüglich einer privat insolvenz ich habe diesen schritt noch nicht in die wege geleitet ich will diesen schritt nicht gehen wenn es nicht unbedingt nötig ist ! Es fehlt nicht mehr viel war eher darauf bezogen ich kann diesem schritt nicht mehr lange ausweiche in geregelte normal schuld abbezahler manier dies wollte ich damit eigentlich aussagen .

Also zu meiner Nachfrage :

wie verhält sich das mit dem Pfändungsschutz konto wenn ein ehe ähnliches verhältnis vorhanden ist aber der betrag von 1029,99 nur für eine einzel person zählt ?? bzw wäre eine standesamtlicher heirat da geschickter ??

Ist die Vereinbarung hiermit bestätigt wenn die EOS DID mich schriftlich auf mein angebot von 100 euro monatlich als rate zur fälligkeit am 15.1.2012 hinweist ??

Und ist ein fahrzeug (corsa b bj98) schon luxusgüter wenn der fahrweg zur arbeit 25 km beträgt man diesen Theoretisch mit dem zug bestreiten "KÖNNTE" aber durch den familien betriebliche eigenschaft meiner arbeit mitunter manchmal gottlose zeiten beanspruch und ein fahrzeug da unabdingbar ist da unter manchen umständen eine arbeitszeit morgens um 4 uhr beginnt und in anderen arbeitszeiten um 2 uhr nachts bzw dann wieder morgens endet und zu solchen zeiten kein zug mehr fahren würde ??
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.01.2012 12:33:54

ehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Gut, aber dann verweist die Mahnung über die 100,- € schlüssig auf eine derartige Vereinbarung, was sich die Gegenseite entgegenhalten lassen muss - die Vereinbarung ist damit bestätigt.

Da die Schuld auf jeden Fall auch bei einer jetzigen Eheschließung vor dieser entstanden ist, sehe ich da ein Problem.

Dieses wird nach meiner Meinung nur dadurch beseitigt, wenn das Konto auf beide Eheleute läuft, also ein gemeinsames Konto vorliegt, und Ehegattenunterhalt bezahlt würde.

Sie sollten sich dazu eherechtlich beraten lassen.

Der Pkw sollte Ihnen aller Voraussicht nach wegen Unpfändbarkeit belassen werden, da Ihnen bei den Arbeitszeiten nicht zumutbar ist, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Falls es zur Pfändung kommen sollte, setzen Sie sich dann dagegen zur Wehr.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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