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Deutscher Haftbefehl bei Aufenthalt in Österreich


04.04.2010 09:24 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Silke Jacobi




Hallo, zunächst zum Sachverhalt:

Deutscher Staatsbürger, seit 05/2009 Hauptwohnsitz in Österreich, keinen deutschen Wohnsitz mehr. Geregelte Verhältnise (fester Wohnsitz, unbefristetes Arbeitsverhältnis, geregeltes einkommen)

Rechtskräftiges Urteil von 12/2009 - 1 Jahr Freiheitsstrafe wegen besonders schwerer fall des Diebstahl. Ladung zum Strafantritt vom 03/2010 an Österreichische Adresse per Einschreiben zugestellt worden. Strafantritt soll Ende 04/2010 erfolgen.

Bei Nichtantritt wird Vollstreckungshaftbefehl angedroht.

Da ich davon ausgehe, dass offener Vollzug nicht angewendet werden kann, da ich zwar nah an der grenze wohne, jedoch weiter von der zuständigen JVA entfernt bin und zum anderen, in Nachtschicht arbeite, stellt sich mir die Frage, was voll passieren wird, wenn ich diese Strafe nicht antrete. Wird dann nur ein nationaler Haftbefehl erlassen oder wird ein EU-Haftbefehl inklusive auslieferungsantrag erlassen werden?

Schon einmal vielen Dank für die Antworten im voraus

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 81 weitere Antworten zum Thema:
Haftbefehl Österreich
04.04.2010 | 21:56

Antwort

von

Rechtsanwältin Silke Jacobi
220 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die auf Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung des ausgelobten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie sind als Deutscher rechtskräftig in Deutschland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, so dass Sie diese grundsätzlich auch anzutreten haben. Sofern Sie der Ladung zum Haftantritt nicht freiwillig nachkommen, wird der angedrohte Vollsteckungshaftbefehl erlassen werden. Mit dem Vollstreckungshaftbefehl soll die rechtskräftige richerliche Entscheidung über die Freiheitsstrafe zwangsweise durchgesetzt werden können. Das bedeutet in der Regel u. a. dass Sie dann zur Fahndung ausgeschrieben werden und beispielsweise bei jeder Einreise in Deutschland unverzüglich festgenommen und an die JVA überstellt werden können.

Daneben dürften grundsätzlich auch grundsätzlich die Voraussetzungen für die Beantragung eines Europäischen Haftbefehls inklusive Auslieferungsantrag zur Strafvollstreckung sowie für eine internationale Ausschreibung (Fahndung) gegeben sein. Da hier eine Auslieferung eines Deutschen nach Deutschland erfolgen soll, ist auch davon auszugehen, dass keine Auslieferungshindernisse bestehen, so dass ein Auslieferungsersuchen der Bundesrepublik an Österreichletztlich wohl erfolgreich sein dürfte.

Ein offener Vollzug dürfte nach Ihren Schilderungen und unter Berücksichtigung des wahrscheinlich grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnisses wahrscheinlich tatsächlich nicht in Frage kommen.

Das einfachste wäre daher, wenn Sie sich freiwillig zum Haftantritt melden.

Ggf. sollten Sie allerdings vorher noch einen Verteidiger in Deutschland kontaktieren, um eingehender prüfen zu lassen, ob die Ladung zum Strafantritt ordnungsgemäß erfolgt ist und ob evtl. Gründe für eine Haftverschonung oder einen Haftaufschub vorliegen.
Aufgrund der internationalen und europäischen Verträge und Regelungen sollten Sie aber davon ausgehen, dass Sie bei einem ordnungsgemäß durchgeführten Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit zur Strafvollstreckung nach Deutschland überstellt - also ausgeliefert - werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin




Sollte Ihnen etwas in der Antwort unverständlich sein, nutzen Sie bitte die einmalige (kostenlose) Nachfragefunktion.
_______________________________________
Rechtsanwältin Silke Jacobi
Ehlentruper Weg 55
33604 Bielefeld
Telefon: 05 21 / 9 61 58 04
E-Mail: kanzlei.jacobi@email.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Silke Jacobi
Bielefeld

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