Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 25.09.2007 11:52:00

Deutsch-Test bei Heiratsvisum

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10411
Meine Verlobte ist Chilenin und hat am 07.08.2007 den Antrag zur Erteilung des Heiratsvisums bei der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile abgegeben. Uns wurde nach Rückfrage bei der Botschaft versichert, daß alle benötigten Dokumente vorliegen würden und daß mit dem Visum alles in Ordnung gehen würde.

Anfang September bekam meine Verlobte die Nachricht, daß sie nach dem neuen Gesetz vom 28.08.07 einen Nachweis über Grundkenntnisse in Deutsch bringen müßte. Bei Beantragung des Visums wurde von seiten der Botschaft NICHT darauf hingewiesen. Die Botschaft meinte, daß sie die Kenntnisse beim Konsul in ihrer Heimatstadt durch ein kurzes Gespräch auf Deutsch nachweisen könne. Am 13.09.07 hatte sie das Gespräch mit dem Konsul, der übrigens ebenfalls der Meinung war, daß meine Verlobte die Deutsch-Kenntnisse nicht nachweisen müsse, da der Antrag auf das Heiratsvisum vor dem 28.08.07 gestellt wurde. Er meinte zu ihr, daß alles in Ordnung sei und hat auch gleich in ihrem beisein die Botschaft über das Ergebnis benachrichtigt.
Gestern (24.09.07) bekam meine Verlobte einen Brief der Botschaft mit dem Vermerk, daß aufgrund des neuen Gesetzes vom 28.08.07 sie das Zertifikat des Goethe-Instituts vorlegen muß und daß in ihrem Fall keine Ausnahmeregelung zutreffe. Die Entscheidung auf Erteilung des Heiratsvisums ist bis zur Vorlage des Zertifikates ausgesetzt.

Meine Frage: Was können wir tun? Uns hat keine Behörde informiert, daß wir einen Deutsch-Test benötigen. Auch nicht nach dem wir noch nachgefragt haben. Uns wurde gesagt, daß wir keinen Deutsch-Test benötigen und nun möchte die Botschaft doch einen Test haben.

Zweite Frage: Falls wir in Dänemark heiraten. Muß meine Verlobte dann ebenfalls die Deutsch-Kenntnisse nachweisen, wenn wir zur Ausländerbehörde in Deutschland die Aufenthaltserlaubnis beantragen? Ist die Anerkennung der Heirat in Dänemark immer noch so reibungslos, wie vor der Gesetzesänderung vom 28.08.07?

Vielen Dank für Ihre Antwort!!


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 25.9.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 25.09.2007 16:05:55
Rechtsanwalt Kourosh Aminyan
Salierring 48, 50677 Köln, Tel: 0221-2225240, Fax: 0221-22252429
Ausländerrecht, Familienrecht, Internationales Recht, Strafrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 19
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsan............

Sie sehen nur 150 Zeichen der Antwort.
Länge der vollen Antwort: 5940 Zeichen
.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Aminyan direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Ausländerrecht letzten Monat:

15
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94144
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Deutsch-Test   Heiratsvisum