Frage geschrieben am 15.03.2010 17:52:03
Des Schwarzfahrens beschuldigt + falsches Ticket
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1569Mein Mann wurde an einem unterirdischen Bahnsteig der Straßenbahn nach seiner Fahrkarte gefragt. Er wollte gar nicht einsteigen, sondern auf mich warten. Mein Mann kommt, wenn er in der Stadt ist (ist oft auf Montage), mich nach der Arbeit vom Bahnsteig abholen, das sagte er auch dem Kontrolleur. Trotzdem wollte dieser ein Ticket sehen.
Mein Mann hatte mein Firmenticket dabei, den er ihm zeigte.
Ich selbst bin an diesem Tag mit dem Auto gefahren, weil mir vor dem Haus auffiel das ich meine Karte hab zuhause liegen lassen.(ich wusste nur nicht wo). Das wusste mein Mann nicht. Es kam schon zwei mal vor, dass ich ohne mein Fticket am Bahnsteig stand und mir dann Tickets für Str.bahn und Zug kaufen musste um zur Arbeit zu kommen, sonst würde ich mich zu sehr verspäten.
Jedenfalls solle er 40 Euro strafe zahlen, weil er keinen gültiges Ticket besaß. Er geriet in ein Wortgefecht, das die Polizei gerufen wurde.
Mein Mann gab seine Personalien an, der Kontrolleur, nahm ihm mein Firmenticket weg, welches ich 2 Tage später bei der VRR abholte.
Die 40 Euro wurden ebenfalls gezahlt.
Ist die Sache somit erledigt oder müssen wir mit irgendeiner Art von einer Anzeige rechnen, weil die Sachbearbeiterin am Schalter der VRR sagte, das eine polizeiliche Ermittlung vorliege.
Mein Mann hat keine Vorstrafen.
Und er wurde auch nicht beim schwarzfahren erwischt. Und an jenem Tag befand er sich ebenfalls nicht in der Straßenbahn.
Antwort geschrieben am 15.03.2010 18:49:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
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ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Das Fahren ohne gültigen Fahrschein stellt strafrechtlich die Erfüllung des Straftatbestandes nach § 265a StGB, dem sogenannten „Erschleichen von Leistungen“ dar. Es ist nicht unüblich geworden, dass die VRR den Sachverhalt an die Polizei zur weiteren Ermittlung weitergibt. Ob jedoch im Ergebnis der Ermittlungen mit einer Verurteilung zu rechnen ist, kann jetzt noch nicht abschließend gesagt werden. Es muss abgewartet werden, ob und in welche Richtung die Staatsanwaltschaft ermittelt. Im Vorfeld einer Befragung sollte dann Akteneinsicht genommen werden um eine ordentlich Verteidigungsstrategie zu erarbeiten, insbesondere hinsichtlich des Sachverhaltes zum falschen Ticket. Denn der Tatbestand muss vorsätzlich begangen werden, hieran könnte es aufgrund diesem Punkt fehlen.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
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