Frage geschrieben am 25.10.2009 21:26:12

Betreff: Der Gerichtsvollzieher kommt , was tun ?


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 812
SgRA / in ,

wir sind eine (Familien-) KG und sind unverschuldet in Schieflage geraten : Durch Betrug (Vertrag geschlossen aber Auftraggeber hat vorher Betrug begangen , jetzt Insolvent - Staatsanwaltschaft ermittelt , uns fehlt das Geld und ist auch jetzt nicht mehr einklagbar ) , unvorhersehbarer Auftragsausfall (Wir waren vor Ort aber keine Ware , denn Auftraggeber verkauft und Neuer fühlt sich nicht nicht an Verträge gebunden) , Wirtschaftskrise (Auftragsreduzierung / - wegfall) und last but not least durch falsche Beratung unserer Hausbank (Bei privatem Hausverkauf zur Refinanzierung des Unternehmens über den Leisten gezogen da private Kredite des VH mit fremden Geld TH einfach abgewickelt wurden obwohl ander besprochen !!! - siehe auch unsere Anfragen hier auf diesem Podium - Ein Kollege ist beauftragt ! ) ist uns der Boden unter den Füssen weggezogen worden .
Nach dem Verkauf des Hauses dachten wir , Mahnungen , Kontopfändungen & Co hätten nun ein Ende - dies war leider ein Trugschluss (siehe oben - Bank !!!) .
Unsere BWA weist schwarze Zahlen auf doch fehlt uns nach dem Hausverkauf dennoch das von der Bank zu Unrecht einkassierte Geld .
Könnten wir zwar den Gerichtsvollzieher nach unseren Daten bezahlen (übrigens nach dem was wir hinter uns haben würde dies wohl auch der LETZTE Besuch sein - trotz der Bankgeschichte ) so fehlt uns nun das Geld eines Auftraggebers welcher nicht pünktlich gezahlt hat .
Sprich , wenn der GV in zwei Tagen (!) wieder erscheint , können wir diesen höchstwahrscheinlich nicht beglücken , es sei denn , es geschieht ein Wunder und das Geld geht ein !

Was können wir nun tun ?

Die nächsten Wochen und Monate haben wir zwar volle Auftragsbücher und bzgl. der Geschichte mit der Bank ist nach der Nachfrage hier ein Kollege beauftragt , (spricht zwar alles für uns aber dennoch-) Ende offen...

Aus diesem Grund bitte ich auch den niedrigen Einsatz zu verzeihen , aber im Moment zählt jeder Cent .
Dennoch danke ich schon jetzt für die rasche Antwort .


Antwort geschrieben am 25.10.2009 21:36:40
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Wallstr.2, 79098 Freiburg, Tel: 0761/3840390, Fax: 0761/38403910
Strafrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 133 4,6
RSS-Feed Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:

Im Grunde geht es Ihnen um die Möglichkeiten, die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher in zwei Tagen zu verhindern. Neben der Stundung durch den Gläubiger, gibt es nur die Möglichkeit mit dem Gerichtsvollzieher vor Ort selbst eine Ratenzahlung bzw. einen Zahlungstermin zu vereinbaren. Je nach Höhe der Forderung wird sich der Gerichtsvollzieher in zwei Tagen auch mit einer "Anzahlung" begnügen.

Letztlich kann dieser, sofern keine pfändbaren Gegenstände vor Ort sind, auch nur das Verfahren zur Abgabe der eidesstattliche Versicherung einleiten, sofern dieses von der Gläubigerseite beantragt wurde.

Hierzu werden Sie wiederum mit üblicherweise 14 Tage Frist geladen, innerhalb dieser weiteren Frist haben Sie ebenfalls Zeit die Forderung zu begleichen oder mit den Gläubigern eine Ratenzahlung zu vereinbaren.


Sie sehen es ist Handlungsbedarf angezeigt. Gerne stehe ich Ihnen auch weiterhin zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen trotz der verzwickten Lage weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag abend.


Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Online-Beratung lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung auf Grund der von Ihnen geschilderten Sachverhaltsumstände handelt. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung nicht nur unerheblich verändern.
Abschließend hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und würde mich über eine positive Bewertung durch Sie freuen.
Mit freundlichen Grüßen


Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Tel. 0761/38 40 39 0

Fax 0761/38 40 39 10

Haberbosch@asz-kanzlei.de

www.doppelbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.asz-kanzlei.de



Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Finanztest Testsieger frag-einen-anwalt.de
Schnell einen Anwalt fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Anwalt
Jetzt Frage stellen